Die Betreuung durch Arbeitssicherheit Schöndienst bietet Ihnen folgende Vorteile:
Immer wieder werden wir gefragt, bei welcher Betriebsgröße welche Betreuung gefordert ist. Nachstehend ein kurzer Überblick (Quelle: DGUV):
Unternehmensgröße kleiner oder gleich 10 Mitarbeitern
Regelbetreuung: ja – Grundbetreuung, anlassbezogene Betreuung.
Alternative Betreuung: ja, entsprechend der UVT-Regelung (UVT = Unfallversicherungsträger).
Unternehmensgröße zwischen 11 und 50 Mitarbeitern
Regelbetreuung: ja – Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung.
Alternative Betreuung: ja, entsprechend der UVT-Regelung (UVT = Unfallversicherungsträger).
Unternehmensgröße mehr als 50 Mitarbeitern
Regelbetreuung: ja – wie bei der Unternehmensgröße zwischen 11 und 50 Arbeitnehmern.
Alternative Betreuung: nein
1. Humanitäres Anliegen
Eine Grundpflicht der Unternehmer ist die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter. Nur Mitarbeiter, die an sicheren Arbeitsplätzen arbeiten können, die optimale Leistung abrufen und bleiben langfristig gesund.
2. Wirtschaftliche Notwendigkeit
Ein Arbeitsunfall oder ein Ausfall auf Grund eines Gesundheitsschadens verursachen in den Unternehmen hohe Kosten. Diese Kosten bestehen aus dem Arbeitsausfall, der Lohnfortzahlung, etwaige Sachschäden und der eventuellen Ersatzbeschaffung der Arbeitskraft. Arbeitsunfälle erhöhen auch Ihren Beitrag bei der Berufsgenossenschaft. Eine Häufung von Arbeitsunfällen kann zu einem Imageschaden führen, dies kann dazu führen, dass das Unternehmen für Bewerber weniger interessant ist.
3. Gesetzlicher Zwang
Arbeitsschutz ist in Deutschland und Europa zwingend vorgeschrieben und muss umgesetzt werden. Eine gelungenen Arbeitsschutzorganisation schützt Unternehmen vor dem sogenannten Organisationsverschulden, welches im Deliktsrecht die Haftung wegen der Verletzung von Organisationspflichten oder wegen Nichterfüllung rechtlicher Anforderungen an betriebliche organisatorische Maßnahmen ist. In Deutschland ist der Arbeitsschutz im Dualen-System organisiert, dies bedeutet, dass der Staat gesetzliche Vorgaben erlässt und die Unfallversicherungsträger verbindliche Regeln und Vorschriften definieren. Die Nichteinhaltung kann Strafen, Regressansprüche nach sich ziehen.
Jeder Betrieb in Deutschland benötigt sicherheitstechnische Betreuung. Diese ist in der DGUV V2 Vorschrift geregelt. Verschiedenen Betreuungsmodelle, je nach Betriebsgröße, können gewählt werden. Diese sind das Unternehmermodell, welches bis 50 Mitarbeiter gewählt werden kann und die Regelbetreuung. Die Regelbetreuung kann durch eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkräfte genannt) oder durch einen externen Dienstleister erfolgen. Die Betreuung verfolgt das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.