Arbeitssicherheit sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung

Individuell, wie ihr Unternehmen: Wir beraten Sie kostenlos vorab über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und entwerfen gemeinsam ein für Sie passendes Betreuungsmodell – natürlich gemäß DGUV Vorschrift 2. 

Blauer Balken

Sicherheitstechnische Betreuung
gemäß DGUV Vorschrift 2

Die Betreuung durch Arbeitssicherheit Schöndienst bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren
  • Arbeitssicherheit Schöndienst stellt Ihnen Experten zur Verfügung
  • Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, denn wir legen Wert auf persönliche Bindung
  • Die Fortbildung der Mitarbeiter von Arbeitssicherheit Schöndienst ist für uns nicht ein Begriff, es wird gelebt
  • Arbeitssicherheit optimiert Ihre Prozesse, stellt Verantwortlichkeiten klar und führt zu einer besseren Produktivität
  • Wir sind aus der Region, nah, schnell verfügbar und im Zweifelsfall immer erreichbar
  • Wir arbeiten aktiv mit Ihnen zusammen, feste Terminvereinbarungen mit Ihnen sind für uns selbstverständlich
  • Arbeitssicherheit Schöndienst – mit Sicherheit. Ihr Experte.

Die sicherheitstechnische Betreuung richtet sich nach Ihrer Betriebsgröße

Immer wieder werden wir gefragt, bei welcher Betriebsgröße welche Betreuung gefordert ist. Nachstehend ein kurzer Überblick (Quelle: DGUV):

Unternehmensgröße kleiner oder gleich 10 Mitarbeitern
Regelbetreuung: ja – Grundbetreuung, anlassbezogene Betreuung.
Alternative Betreuung: ja, entsprechend der UVT-Regelung (UVT = Unfallversicherungsträger).

Unternehmensgröße zwischen 11 und 50 Mitarbeitern
Regelbetreuung: ja – Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung.
Alternative Betreuung: ja, entsprechend der UVT-Regelung (UVT = Unfallversicherungsträger).

Unternehmensgröße mehr als 50 Mitarbeitern
Regelbetreuung: ja – wie bei der Unternehmensgröße zwischen 11 und 50 Arbeitnehmern.
Alternative Betreuung: nein

 

Der Antrieb, Arbeitssicherheit aktiv zu betreiben, ergibt sich aus folgenden drei Leitgründen:

1. Humanitäres Anliegen

Eine Grundpflicht der Unternehmer ist die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter. Nur Mitarbeiter, die an sicheren Arbeitsplätzen arbeiten können, die optimale Leistung abrufen und bleiben langfristig gesund.

2. Wirtschaftliche Notwendigkeit

Ein Arbeitsunfall oder ein Ausfall auf Grund eines Gesundheitsschadens verursachen in den Unternehmen hohe Kosten. Diese Kosten bestehen aus dem Arbeitsausfall, der Lohnfortzahlung, etwaige Sachschäden und der eventuellen Ersatzbeschaffung der Arbeitskraft. Arbeitsunfälle erhöhen auch Ihren Beitrag bei der Berufsgenossenschaft. Eine Häufung von Arbeitsunfällen kann zu einem Imageschaden führen, dies kann dazu führen, dass das Unternehmen für Bewerber weniger interessant ist.

3. Gesetzlicher Zwang

Arbeitsschutz ist in Deutschland und Europa zwingend vorgeschrieben und muss umgesetzt werden. Eine gelungenen Arbeitsschutzorganisation schützt Unternehmen vor dem sogenannten Organisationsverschulden, welches im Deliktsrecht die Haftung wegen der Verletzung von Organisationspflichten oder wegen Nichterfüllung rechtlicher Anforderungen an betriebliche organisatorische Maßnahmen ist. In Deutschland ist der Arbeitsschutz im Dualen-System organisiert, dies bedeutet, dass der Staat gesetzliche Vorgaben erlässt und die Unfallversicherungsträger verbindliche Regeln und Vorschriften definieren. Die Nichteinhaltung kann Strafen, Regressansprüche nach sich ziehen.

 

Jeder Betrieb in Deutschland benötigt sicherheitstechnische Betreuung. Diese ist in der DGUV V2 Vorschrift geregelt. Verschiedenen Betreuungsmodelle, je nach Betriebsgröße, können gewählt werden. Diese sind das Unternehmermodell, welches bis 50 Mitarbeiter gewählt werden kann und die Regelbetreuung. Die Regelbetreuung kann durch eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkräfte genannt) oder durch einen externen Dienstleister erfolgen. Die Betreuung verfolgt das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.