
Brandschutz ist Pflicht, Brandschutz ist Prozess, Brandschutz ist haftungsrelevant. Die Arbeitssicherheit Schöndienst GmbH aus Hüfingen liefert Brandschutzgutachten, Brandschutzkonzepte und Brandschutzordnungen für Betriebe in Baden-Württemberg und Süddeutschland. Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand, rechtssicher dokumentiert und sofort umsetzbar.
Brandschutz im Unternehmen bedeutet drei Dinge: gesetzliche Pflicht erfüllen, Haftungsrisiko minimieren, Betriebsfähigkeit sichern. Wer hier nachlässig arbeitet, riskiert Bußgelder, Versagungsbescheide der Bauaufsicht und im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen.
Wir betreuen Sie als externer Brandschutzbeauftragter und übernehmen die gesamte Palette: von der Bestellung über die Schulung bis zur fortlaufenden Dokumentation. Sie behalten den Überblick, wir liefern die fachliche Tiefe.
Typische Auslöser für Brandschutz-Beratung:
Im Frühjahr 2026 erreichte uns die Anfrage eines metallverarbeitenden Betriebs in Villingen-Schwenningen:
Wir haben binnen 14 Tagen ein Brandschutzgutachten erstellt, die Mängel priorisiert und die fehlende Brandschutzordnung Teil A bis C nach DIN 14096 aufgebaut.
Ergebnis: Auflagen erfüllt, keine Stilllegung, Versicherungszuschlag vermieden. So sieht gelebte Erfahrung aus.
Leistungen
Brandschutz ist kein Produkt, sondern ein Bündel aus klar abgegrenzten Aufgaben. Die folgende Übersicht zeigt die neun Kernleistungen, die wir für Mittelstand und Industrie in der Region Süddeutschland umsetzen.
Leistung

Ein Brandschutzbeauftragter berät die Geschäftsführung, koordiniert alle Brandschutzmaßnahmen und ist Bindeglied zur Feuerwehr. In Baden-Württemberg ist er abhängig von Branche und Betriebsgröße gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 ARegel, vfdb 12-09-01). Wir übernehmen die Funktion extern, bilden Ihre Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten aus oder schulen Ihren internen Kandidaten gezielt für die Bestellung durch den Arbeitgeber.
Leistung

Brandschutzhelfer unterstützen im Brandfall die Evakuierung und bedienen erste Löschgeräte. Nach ASR A2.2 ist mindestens ein Brandschutzhelfer pro 20 Mitarbeitende erforderlich. Wir führen die theoretische und praktische Ausbildung in Ihrem Haus durch, inklusive schriftlichem Nachweis und Eintrag in das Sicherheitslogbuch.
Leistung

Ein Brandschutzkonzept dokumentiert bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen und wird von der Bauaufsicht gefordert (§ 15 LBO BW). Wir erstellen Ihr Konzept für Neu- und Umbauten, schreiben bestehende Konzepte bei Nutzungsänderungen fort und liefern eine genehmigungsfähige Unterlage nach dem Stand der Technik.
Leistung

Ein Brandschutzgutachten bewertet den Ist-Zustand eines Gebäudes und leitet konkrete Verbesserungsmaßnahmen ab. Auslöser sind häufig Mängelberichte der Brandverhütungsschau oder Anforderungen von Versicherern nach Bränden oder Sanierungen. Wir erstellen Ihr Gutachten mit klaren Prioritäten, dokumentieren die gesetzliche Grundlage, damit Investitionen planbar bleiben und Auflagen termingerecht erfüllt werden.
Leistung

Die Brandschutzordnung regelt Verhalten im Brandfall, Sicherheitsmaßnahmen und Aufgaben betrieblicher Brandschutzhelfer. Sie besteht aus drei Teilen: Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude, Teil B an Brandschutzhelfer, Teil C an Mitarbeiter mit Sonderaufgaben. Wir erstellen alle Teile, schulen die Betroffenen und aktualisieren die Ordnung turnusmäßig.
Leistung

Die Brandverhütungsschau ist die wiederkehrende Pflichtprüfung durch die Feuerwehr und findet je nach Gebäude alle drei bis sechs Jahre statt. Wir bereiten die Begehung vor, beheben erkannte Mängel im Vorfeld und begleiten Sie vor Ort. So vermeiden Sie Auflagen und vermeiden Sie Bußgelder nach § 38 LBO BW.
Leistung

Eine Feuerlöschübung schult das Verhalten im Ernstfall mit echtem Übungslöschgerät. Wir führen das Training nach DGUV Information 205-023 in Ihrem Betrieb durch, inklusive theoretischer Unterweisung und praktischer Löschübung mit dem Wasser- oder Schaumlöscher. Regelmäßige Übungen verkürzen die Reaktionszeit und reduzieren Personenschäden.
Leistung

Flucht- und Rettungspläne zeigen Fluchtwege, Sammelplätze und Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen gemäß ASR A1.3. Sie sind Pflichtbestandteil jeder Arbeitsstätte und müssen stets aktuell sein. Wir erstellen die Pläne nach DIN ISO 23601, hängen sie normgerecht aus und aktualisieren sie bei jeder baulichen Veränderung.
Leistung

Feuerwehrpläne liefern der anrückenden Feuerwehr alle relevanten Informationen zu Gebäude, Löschwasserversorgung und Gefahrstoffen nach DIN 14095. Sie sind Pflicht für viele Sonderbauten und werden von der Bauaufsicht geprüft. Wir erstellen oder aktualisieren Ihren Feuerwehrplan, stimmen ihn mit der zuständigen Feuerwehr ab und liefern ihn als genehmigungsfähige PDF-Datei.
Brandschutz folgt einem klaren Ablauf. Wer die Reihenfolge kennt, erkennt Engpässe früh und vermeidet Doppelarbeit. Wir arbeiten in vier Phasen, die zu Ihrer Realität passen.

| Phase | Ziel | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. Audit | Ist-Zustand erfassen, Pflichten identifizieren | Audit-Bericht mit priorisierter Maßnahmenliste |
| 2. Konzepte und Gutachten | Erfüllungsgrad dokumentieren, Behördenauflagen bedienen | Brandschutzgutachten, Brandschutzkonzept, Brandschutzordnung |
| 3. Umsetzung | Maßnahmen realisieren, Personal qualifizieren | Bestellte Beauftragte, geschulte Helfer, bauliche Maßnahmen |
| 4. Laufender Betrieb | Aktualität sichern, Prüfungen begleiten | Jährliche Begehung, Update der Pläne, Begleitung der Brandverhütungsschau |
Wir sind kein überregionaler Konzern und kein anonymes Callcenter. Arbeitsicherheit Schöndienst sitzt in Hüfingen, arbeitet von dort aus für Kunden im Schwarzwald-Baar-Heuberg, am Bodensee, in Freiburg, Konstanz und im ganzen süddeutschen Mittelstand.
Diese regionale Verankerung bringt drei handfeste Vorteile mit sich: kurze Wege für Vor-Ort-Termine, Kenntnis der zuständigen Bauaufsichten und Feuerwehren sowie direkter Kontakt zum Ansprechpartner. Sie erreichen Johannes Uhrhan ohne Umweg über ein Ticketsystem, und Termine sind innerhalb weniger Tage realisierbar.
Unsere Erfahrung aus Brandschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liefert den doppelten Blick: Brandschutz greift in viele andere Felder hinein und umgekehrt. Sie bekommen Lösungen, die zur Gesamtsicherheit Ihres Betriebs passen, nicht nur eine isolierte Brandschutz-Einzelmaßnahme.
Das kostenlose Brandschutz-Audit ist der erste Schritt. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit priorisierter Maßnahmenliste, ohne Vertragsbindung und ohne Vertriebsdruck. So erkennen Sie Ihren Stand und wissen, was als Nächstes anliegt.
Das Audit umfasst:
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Brandschutz und unsere Dienstleistungen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.
In Baden-Württemberg ist ein Brandschutzbeauftragter je nach Branche und Betriebsgröße gesetzlich vorgeschrieben, etwa in Industrie, Logistik, Chemie oder bei brandschutztechnisch relevanten Sonderbauten. Wir prüfen Ihre Pflicht und liefern bei Bedarf den passenden Beauftragten extern oder intern. Die Antwort gilt für typische KMU-Konstellationen, Sonderfälle wie Krankenhäuser folgen eigenen Regeln.
Die Kosten eines Brandschutzgutachtens richten sich nach Gebäudegröße, Nutzungsart und Aufwand. Für ein typisches Gewerbeobjekt mit mehreren tausend Quadratmetern Nutzfläche bewegen sich die Kosten im unteren vierstelligen Bereich, bei Großbetrieben oder Sonderbauten entsprechend höher. Festpreis nach Vor-Ort-Termin, verbindlich und ohne Nachberechnung.
Die Brandverhütungsschau erfolgt je nach Gebäudeart und Nutzung alle drei bis sechs Jahre und wird durch die Feuerwehr angeordnet. Wir bereiten Ihren Termin vor, beheben erkannte Mängel und begleiten Sie bei der Begehung, damit aus dem Termin kein Bußgeld wird.
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten aller Personen im Gebäude im Brandfall und besteht aus den Teilen A, B und C. Das Brandschutzkonzept dokumentiert die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen für die Bauaufsicht. Beides ist Pflicht, beides gehört zusammen, beides betreuen wir in einem Auftrag.
Ja. Flucht- und Rettungspläne sind nach ASR A1.3 in jeder Arbeitsstätte erforderlich, unabhängig von einer behördlichen Auflage. Ihr Fehlen verschlechtert im Ernstfall die Überlebenschancen Ihrer Belegschaft, erhöht die Personalhaftung der Geschäftsführung und wird bei jedem internen oder externen Audit als formeller Mangel dokumentiert.
Ansprechpartner Brandschutz
Sie haben noch Fragen zu unseren Produkten oder kundenspezifischen Anforderungen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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