Als Unternehmer in bestimmten Branchen oder ab einer bestimmten Größe sind Sie in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, aufgrund eines erhöhten Brandrisikos einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen oder einen Ihrer Mitarbeiter als solchen ausbilden zu lassen.
Dabei wird genau festgelegt, ob dieser für die Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen im gesamten Unternehmen, im Werksteil, einem Gebäude oder einer Abteilung zuständig ist. Ein Brandschutzbeauftragter ist in der Regel nicht weisungsbefugt, sondern steht dem Unternehmer direkt beratend zur Seite. Seine Aufgaben sind vielfältig: Der Brandschutzbeauftragte wirkt u.a. bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren mit, bei der Beurteilung von Brandgefährdungen am Arbeitsplatz, er berät bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen und er hilft bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, sofern sie den Brandschutz betreffen. Weitere Aufgaben sind:
Für Brandschutzbeauftragte ist die Ausbildung lediglich die Grundlage – Fortbildungen sind ein Muss, um allen Aufgaben gerecht zu werden. Unser Team nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil, um in Sachen Brandschutz stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Sie benötigen für Ihren Betrieb einen Brandschutzbeauftragten und möchten diesen extern bestellen? Oder Sie wollen eine Brandschutzhelfer-Ausbildung in Ihrem Unternehmen durchführen? Kein Problem – Unser Team von Arbeitssicherheit Schöndienst berät und unterstützt Sie im vorbeugenden Brandschutz und ermittelt für Sie adäquate Lösungen. Insbesondere in der Region Schwarzwald-Bodensee, z.B. in Tuttlingen, Rottweil, Singen, Donaueschingen oder Villingen-Schwenningen, sind wir für Sie da.