Pruefung von Tueren und Toren

Prüfung von Türen und Toren

Einmal mit Kraft: Nicht nur Brandschutztüren, auch alle weiteren Türen und Tore im Betrieb müssen regelmäßig der UVV-Prüfung unterzogen werden. Wir beraten Sie gerne und übernehmen die Prüfung sowie auch die Schließkraftprüfung laut DIN EN 12445 und 12453.

Blauer Balken

Prüfung von Türen und Toren

Schließkraftmessung, kraftbetätigte Türen, elektrische Tore von Betrieben

Arbeitssicherheit Schöndienst bietet die sicherheitstechnische Prüfung von Türen und Toren gemäß DGUV Information 208-022 an. Türen und Tore sind wiederkehrend mindestens einmal im Jahr auf deren Sicherheit von einer befähigten Person zu prüfen. Ebenfalls wird eine Prüfung bei Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen gefordert.  Wir bieten Ihnen den kompletten Service in diesem Bereich an und richten uns nach den gesetzlichen Grundlagen.

Folgende Leistungen erhalten Sie von uns:

  • Sicherheitstechnische Überprüfung
  • Schließkraftmessung laut DIN EN 12445 und 12453
  • Professionelle Beratung

Für folgende Tore und Türen erhalten Sie Prüfungen:

  • Industrietore
  • Falttore
  • Schwingtore
  • Sektionaltore
  • Rolltore
  • Stapeltore
  • Schiebetore
  • Garagentore
  • Hoftore, Einfahrtstore
  • Tiefgaragentore
  • Kraftbetätigte Türen

Die Prüfung von Brandschutztüren bieten wir ebenfalls an.

Jederzeit unterstützen wir Sie bei der jährlichen Prüfung Ihrer Tore und Türen in Ihrem Unternehmen. Fragen Sie bitte an und informieren Sie sich über Preise, Kosten, Prüfungstermine, etc.