Sicherheitsunterweisung

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Die jährliche Arbeitsschutzunterweisung gemäß §12 des Arbeitsschutzgesetzes stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter sämtliche Schutzmaßnahmen in Ihrem Tätigkeitsfeld kennen und anwenden können.

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Si­cher­heits­un­ter­wei­sung §12 Ar­beits­schutz­ge­setz

Wir un­ter­stüt­zen Sie – bei der Ar­beits­schutz­un­ter­wei­sung Ih­rer Mit­ar­bei­ter

 

Die Unterweisung bildet die Schnittstelle zwischen der Organisation des Arbeitsschutzes und den Mitarbeitern, welche als wesentlicher Bestandteil Ihres Unternehmens für die Arbeitssicherheit sensibilisiert werden müssen. Diese Sensibilisierung fördert ein sicherheitsbewusstes Handeln.

1. Unsere Experten führen allgemeine und spezielle Unterweisungen zu verschiedenen Themenbereichen durch
2. Die Unterweisungen gewähren Rechtssicherheit und sind individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten
3. Profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz

Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetz ist ein Unternehmen zur Durchführung einer wiederkehrenden  Unterweisung zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz verpflichtet, welche während der Arbeitszeit durchgeführt werden muss. Die Sicherheitsunterweisung beinhaltet Anweisungen sowie Ausführungen, die sich speziell nach der Arbeitsstätte oder dem Tätigkeitsfeld der Mitarbeiter richtet. Darüber hinaus sind Unterweisungen bei folgenden Situationen durchzuführen: bei der Mitarbeitereinstellung, bei Veränderungen des Tätigkeitsfeldes, der Einführung sowie bei der Verwendung neuer Arbeitstechniken und -mittel. Die Arbeitsschutzunterweisung muss sich stets an der Gefahrenentwicklung der Arbeitsstelle anpassen. Darüber hinaus muss eine Unterweisung stets schriftlich fixiert und von den Mitarbeitern handschriftlich unterzeichnet werden.

Haben Sie noch Fragen zur Sicherheitsunterweisung? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail. Wir beraten Sie gerne kostenlos und umfangreich.