Die UVV-Prüfung bringt oftmals viele ungeklärte Fragen mit sich. Damit wir diese aus dem Weg räumen können, haben wir hier für Sie die wesentlichen aufgeführt. Sollten Ihre Fragen dennoch nicht gänzlich geklärt sein, können Sie sich gerne jederzeit telefonisch zu einer Beratung bei Arbeitssicherheit Schöndienst melden.
Was ist die UVV-Prüfung?
Der Begriff UVV (=Unfallverhütungsvorschrift) -Prüfung stammt aus dem umgangssprachlichen Gebrauch. Die Unfallverhütungsvorschriften regeln das Vorgehen, welches für einen sicheren Umgang mit Arbeits- und Betriebsmittel notwendig ist. In den Unfallverhütungsvorschriften ist definiert, welche Mindestanforderungen eingehalten werden müssen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz gewähren zu können.
Alternative Begriffe für die UVV-Prüfung sind: Sachkundeprüfung, Prüfung von Arbeitsmitteln, Prüfung durch sachkundige Person, sicherheitstechnische Prüfung, Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittelprüfung, Prüfung durch eine befähigte Person, Sicherheitsprüfung, Fachkundeprüfung
Warum gibt es die UVV-Prüfung?
Arbeits- und Betriebsmittel werden nahezu täglich verwendet. Um die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheit fortlaufend gewähren zu können, müssen diese in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Zumeist werden seitens der Hersteller entsprechende Wartungsintervalle vorgegeben, in welchen eine Geräteprüfung erfolgen muss, um ihre Funktionstüchtigkeit gewährleisten zu können. Bei dieser Überprüfung wird zudem geschaut, ob die Vorschriften der UVV sowie der Betriebssicherheitsverordnung eingehalten werden.
Was versteht man unter sachkundige oder befähigte Person für die UVV-Prüfungen?
Als Sachkundige oder zur Prüfung befähigte Personen werden diejenigen Personen bezeichnet, welche durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen und eine entsprechende fachliche Ausbildung absolviert haben, um eine UVV-Prüfung durchführen zu können. Neben einer Ausbildung besteht die Möglichkeit entsprechende Erfahrungen anerkennen zu lassen. Hierfür sind jedoch umfassende Kenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes notwendig.
Was prüfen wir nach UVV? (korrekt: Was prüfen wir gemäß Betriebssicherheitsverordnung?)
Arbeits- und Betriebsmittel und somit auch Maschinen und Anlagen, welche durch den Gebrauch verschlissen werden können oder deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, müssen in regelmäßigen Abständen sowie vor der Inbetriebnahme geprüft werden. Hierbei werden unter anderem folgende Punkte betrachtet:
Wie die Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln durchgeführt werden muss, kann aus der Betriebssicherheitsverordnung, aus den anerkannten Regeln der Technik und aus den Herstellervorgaben entnommen werden. Darin aufgeführt ist ebenfalls, wer für die Einhaltung der Prüfungsintervalle verantwortlich ist. Außerdem die Häufigkeit, die Nutzungsdauer und die individuellen Bedingungen des Einsatzes. Diese können in Anlehnung an die Betriebssicherheitsverordnung auch selbstständig definiert werden, was ebenso für den Prüfumfang gilt, welcher möglichst durch die befähigte Person definiert werden sollte. Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. In aller Regel werden jedoch die ehemals festgelegten Prüffristen als Grundlage herangezogen. 90% aller Arbeitsmittel werden im Abstand von 12 Monaten geprüft.
Welche Nachweise werden für eine UVV-Prüfung benötigt?
Ist eine UVV-Prüfung notwendig muss für jede Prüfung ein Prüfprotokoll erstellt werden, zusätzlich kann ein Prüfbuch gefordert werden. Das Prüfprotokoll muss folgende Inhalte festhalten:
Während der Prüfung aufgedeckte Mängel müssen unmittelbar beseitigt werden. Eine erfolgreiche Prüfung kann anhand einer Prüfplakette deklariert werden.
Müssen UVV-Prüfungen regelmäßig stattfinden?
Vor einiger Zeit waren jährliche Prüfungsintervalle fest vorgeschrieben. Heutzutage gibt die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, welche die Gefahren der einzelnen Anlagen und Arbeitsmittel aufnimmt. Anhand dieser Beurteilung soll festgelegt werden, in welchen zeitlichen Intervallen die Prüfungen der Arbeits- und Betriebsmittel durchgeführt werden sollen.
Dies scheint zunächst eine Möglichkeit für Einsparungen zu sein, da Prüfungsintervalle hinausgezogen werden könnten. Aufgrund der Regeln der Berufsgenossenschaften wird zumeist trotzdem eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Eine Änderung des Prüfungsintervalls ist hier nur durch eine Genehmigung möglich, welche eine Begründung für das verschobene Prüfungsintervall zugrunde liegen muss. Diese Begründung muss schriftlich erfolgen. Sie ist zudem mit einigen Aufwänden verbunden und oft weder praktikabel noch rentabel.
Wer ist für eine UVV-Prüfung verantwortlich?
Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Eine UVV-Prüfung muss von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Die Einhaltung des Zeitintervalls liegt bei dem zuständigen Personenkreis. So ist für die Einhaltung der Prüfung der jeweilige Unternehmer haftbar. Dieser kann die Prüfung jedoch nicht selbst vornehmen, sondern muss die Verantwortung an eine zur Prüfung befähigten Person übertragen. Der Unternehmer muss ebenfalls sicherstellen, dass der Beauftragte über entsprechendes Fachwissen verfügt.