Legen Sie den Grundstein für die Sicherheit Ihres Unternehmens und seien Sie für den Notfall vorbereitet. Flucht- und Rettungspläne dienen dazu ein Gebäude schnellstmöglich und sicher verlassen zu können, denn das Verhalten im Notfall entscheidet über die Sicherheit aller Personen innerhalb eines Gebäudes.
Für alle gewerblich genutzten Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden, sind Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Nach den Forderungen des § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Dies kann in folgenden Fällen erforderlich sein:
Wir bieten Ihrem Unternehmen das Komplettpaket in Sache Brandschutz an. Unser Team von Arbeitssicherheit Schöndienst stellt sicher, dass Ihre Pläne nach den entsprechenden Vorgaben hergestellt sowie gekennzeichnet werden. Insbesondere in der Region Schwarzwald-Bodensee, z.B. in Tuttlingen, Rottweil, Singen, Donaueschingen oder Villingen-Schwenningen, sind wir für Sie da.
Sie benötigen ebenfalls Feuerwehrpläne nach DIN 14095? Auf Anfrage unterstützen wir Sie auch gerne hierbei.