Sämtliche Brandschutztüren sowie Brandschutztore in Ihrem Betrieb benötigen eine Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Die Zulassung bestimmt die Abnahme und die Monatsprüfung. Neben den monatlichen Checks müssen zudem Jahresprüfungen erfolgen. Wir unterstützen Sie hierbei und führen die Prüfungen durch.
Eine sichere Verwendung von Leitern und Tritte kann nur gewährleistet werden, wenn diese einen einwandfreien Zustand haben. Hierfür ist eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person nötig. Wir führen für Sie die Tritte- und Leiterprüfung gemäß DGUV Vorschrift 208-016 durch.
Durch das Be- und Entladen sind Regalanlagen kontinuierlichen Belastungen ausgesetzt, die schnell zu einem Schaden führen können. Um die Sicherheit gewähren zu können ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet diese Einrichtungen in einem jährlichen Prüfungszyklus durch eine befähigte Person durchführen zu lassen. Unsere Prüfexperten führen die Regalinspektionen für Sie durch.
Betreiber von Kranen und anderen Hebezeugen sind laut DGUV Vorschrift 52 dazu verpflichtet, an ihren Anlagen mindestens einmal jährlich eine wiederkehrende Prüfung durchzuführen. Denn für sicherheitsrelevante Anlagen ist ein technisch einwandfreier Zustand Voraussetzung für einen unfallfreien Betrieb.
Gerade auf Spielplätzen kommt es nicht nur auf kontrollierte Spielgeräte an, auch Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Sicherheitsabstände und Fallhöhen müssen wiederkehrende und regelmäßig nach DIN EN 1176 geprüft werden. Nur so kann die Sicherheit, während der Nutzung gewährleistet werden. Unser Prüfexperten übernimmt die professionelle Überprüfung Ihrer Spielplätze.
Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden. Anhand Magnetpulverprüfung sorgen wir für Ihre Sicherheit.
Signalisieren Sie Ihren Kunden die Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte und senken Sie Ihr Haftungsrisiko durch die Anwendung dokumentierter Sicherheitsstandards. Das Ziel der CE-Kennzeichnung ist die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen sowie die anzuwendenden EU-Vorschriften zu dokumentieren. Wir begleiten Sie in der Umsetzung Ihres CE-Konformitätsprozesses.
Arbeitskörbe für Kran und Stapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Der Prüfzyklus ist hierbei jährlich einzuhalten, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten zu können. Lassen Sie Ihre Arbeitskörbe zügig und professionell durch unser Team prüfen.
Hebebühnen sind in vielen Unternehmen alltäglich und einer starken Beanspruchung ausgesetzt. Umso wichtiger ist die Sicherstellung aller Funktionen, weswegen Hebebühnen im jährlichen Zyklus von einer befähigten Person nach DGUV Grundsatz 308-002 zu prüfen sind. Unsere Prüfexperten übernimmt die Sicherheitstechnischeprüfung gerne.
Für alle Stetigförderer besteht die allgemeine Prüfplicht entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 208-018. Werden Sie aktiv für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und stellen Sie sicher, dass Sie dem jährlichen Prüfzyklus nachkommen. Unsere Prüfexperten unterstütz Sie dabei gerne.