Prüfungen

Sicherheit und Qualität sind für uns nicht nur leere Worte, sondern gewährleisten den Standard, den Sie und Ihre Kunden verdient haben. Sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Unfall- und Haftungsrisiko auf ein Minimum verringert – wir sind gerne Ihr ganzheitlicher Partner in Sachen „Prüfdienst“!

Blauer Balken

Prüfungen von Türen und
Toren

Wir führen für Sie die jährliche sicherheitstechnische Überprüfung nach ASR A1.7 Ihrer Türen und Tore auf Ihrem Betriebsgelände durch. Darüber hinaus übernehmen wir die Schließkraftmessung Ihrer kraftbetätigten Tore. Gerne beraten wir Sie hierzu umfänglich.

Prüfung von Brandschutz-
türen und -toren

Sämtliche Brandschutztüren sowie Brandschutztore in Ihrem Betrieb benötigen eine Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Die Zulassung bestimmt die Abnahme und die Monatsprüfung. Neben den monatlichen Checks müssen zudem Jahresprüfungen erfolgen. Wir unterstützen Sie hierbei und führen die Prüfungen durch.

Prüfung von Tritte und
Leitern

Eine sichere Verwendung von Leitern und Tritte kann nur gewährleistet werden, wenn diese einen einwandfreien Zustand haben. Hierfür ist eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person nötig. Wir führen für Sie die Tritte- und Leiterprüfung gemäß DGUV Vorschrift 208-016 durch.

Regalprüfung für Betriebe

Durch das Be- und Entladen sind Regalanlagen kontinuierlichen Belastungen ausgesetzt, die schnell zu einem Schaden führen können. Um die Sicherheit gewähren zu können ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet diese Einrichtungen in einem jährlichen Prüfungszyklus durch eine befähigte Person durchführen zu lassen. Unsere Prüfexperten führen die Regalinspektionen für Sie durch.

Prüfung von Kranen

Betreiber von Kranen und anderen Hebezeugen sind laut DGUV Vorschrift 52 dazu verpflichtet, an ihren Anlagen mindestens einmal jährlich eine wiederkehrende Prüfung durchzuführen. Denn für sicherheitsrelevante Anlagen ist ein technisch einwandfreier Zustand Voraussetzung für einen unfallfreien Betrieb.

Prüfung von Ladebrücken
und fahrbaren Rampen

Ladebrücken und fahrbare Rampen müssen nach DGUV 108-006 betrieben und im jährlichen Zyklus geprüft werden, um die Sicherheit aller gewährleisten zu können. Wir setzen für Sie die Sicherheitsprüfung gemäß den geltenden Vorschriften um.

Prüfung von Spielplätzen

Gerade auf Spielplätzen kommt es nicht nur auf kontrollierte Spielgeräte an, auch Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Sicherheitsabstände und Fallhöhen müssen wiederkehrende und regelmäßig nach DIN EN 1176 geprüft werden. Nur so kann die Sicherheit, während der Nutzung gewährleistet werden. Unser Prüfexperten übernimmt die professionelle Überprüfung Ihrer Spielplätze.

Prüfung von Anschlagmitteln

Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden. Anhand Magnetpulverprüfung sorgen wir für Ihre Sicherheit.

Prüfung von CE-Konformität /
Maschinensicherheit

Signalisieren Sie Ihren Kunden die Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte und senken Sie Ihr Haftungsrisiko durch die Anwendung dokumentierter Sicherheitsstandards. Das Ziel der CE-Kennzeichnung ist die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen sowie die anzuwendenden EU-Vorschriften zu dokumentieren. Wir begleiten Sie in der Umsetzung Ihres CE-Konformitätsprozesses.

Prüfung von Arbeitskörben
für Kran und Stapler

Arbeitskörbe für Kran und Stapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Der Prüfzyklus ist hierbei jährlich einzuhalten, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten zu können. Lassen Sie Ihre Arbeitskörbe zügig und professionell durch unser Team prüfen.

Prüfung von Hebebühnen
für KFZ / LKW

Hebebühnen sind in vielen Unternehmen alltäglich und einer starken Beanspruchung ausgesetzt. Umso wichtiger ist die Sicherstellung aller Funktionen, weswegen Hebebühnen im jährlichen Zyklus von einer befähigten Person nach DGUV Grundsatz 308-002 zu prüfen sind. Unsere Prüfexperten übernimmt die Sicherheitstechnischeprüfung gerne.

Prüfung von Stetigförderern

Für alle Stetigförderer besteht die allgemeine Prüfplicht entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 208-018. Werden Sie aktiv für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und stellen Sie sicher, dass Sie dem jährlichen Prüfzyklus nachkommen. Unsere Prüfexperten unterstütz Sie dabei gerne.

Was Sie schon immer über
die UVV Wissen wollten …

Sie haben sich schon immer gefragt was die UVV Prüfung eigentlich ist? Was nach UVV überhaupt geprüft wird? Warum es die UVV Prüfung gibt? Wer für die UVV zuständig? Und viele weitere Fragen?? Dann sollten Sie sich hier informieren!