Im Rahmen des VDMA-Einheitsblattes 24000 wird empfohlen, die wiederkehrenden Funktionsprüfungen an Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 alle 6 Monate auszuführen. Ergeben zwei aufeinander folgende Funktionsprüfungen keine Mängel an den Brandschutzklappen, kann die Funktionsprüfung jährlich stattfinden. Dieses Intervall hat sich langjährig bewährt und ist in der Fachwelt anerkannt somit Stand der Technik. Ein Intervall von maximal einem Jahr sollte nicht überschritten werden. Kürzere Intervalle können je nach Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein.
Diese jährliche Prüfung kann ordnungsgemäß und regelmäßig von unseren zertifizierten Prüfern durchgeführt werden. Ein reibungsloses und sicheres Funktionieren Ihrer Brandschutzklappen ist im Ernstfall überlebensnotwendig.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet mindestens einmal pro Jahr eine Prüfung der Brandschutzklappen durchführen zu lassen, wenn nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist vermerkt wurde. Die Prüfungen dürfen nur von Fachleuten oder hierfür ausgebildete Personen (Sachkundige / Befähigte Personen) umgesetzt werden.
Folgende Leistungen erhalten Sie von uns:
Unser Servicegebiet erstreckt sich auf den südlichen und mittleren Schwarzwald sowie auf die Regionen rund um den Bodensee. Aber auch darüber hinaus werden wir gerne tätig für Sie – je nach Objekt und spezifischen Gegebenheiten (z. B. in den Wirtschaftszentren Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe). Lassen Sie sich kostenlos und umfangreich von uns beraten. Fragen Sie uns an per Telefon oder E-Mail und informieren Sie sich über Preise, Kosten, Termine, Prüfungszeiträume, etc.