Automobil- und Zulieferindustrie

Arbeitssicherheit Automotive: Rechtssichere Prozesse für Zulieferer & Hersteller

Hochautomatisierte Roboterlinien, enge Taktzeiten und neue Hochvolttechnologien fordern Fahrzeugfertiger und Zulieferer täglich heraus. Arbeitssicherheit Schöndienst schützt Ihre Beschäftigten, sichert automatisierte Fertigungsbereiche rechtssicher ab und verhindert teure Produktionsstillstände.

Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit in Hüfingen – schnell vor Ort im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg.

Warum Automotive-Betriebe spezialisierten Arbeitsschutz brauchen

Just-in-Time-Lieferungen, Null-Fehler-Toleranz und hochkomplexe Fertigungslinien: In der Automobil- und Zulieferindustrie entscheidet Arbeits- und Gesundheitsschutz über Lieferfähigkeit und Betriebssicherheit.

In modernen Fertigungslinien greifen Industrieroboter, automatisierte Pressen, Fördertechnik und handwerkliche Montageschritte nahtlos ineinander. Treten an den Schnittstellen Sicherheitsmängel auf, drohen gravierende Unfälle, Maschinenstillstände und empfindliche Konventionalstrafen in der Lieferkette. Hinzu kommen neue Herausforderungen durch die Elektromobilität, der Umgang mit Kühlschmierstoffen und die Einhaltung internationaler Standards wie IATF 16949:2016 und ISO 45001. Arbeitssicherheit Schöndienst unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung, prüft Schutzeinrichtungen und qualifiziert Ihre Beschäftigten praxisnah. Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen – Betriebe im Schwarzwald-Baar-Kreis und in Baden-Württemberg erreichen uns schnell vor Ort. Erfahren Sie mehr über unsere ganzheitlichen Dienstleistungen im Arbeitsschutz, die über branchenspezifische Automotive-Lösungen hinausgehen.

Automatisierte Fertigung

Robotersicherheit und Schutz automatisierter Montageanlagen

Industrieroboter, Schweißzellen und automatisierte Verkettungen steigern die Produktivität, bergen an den Schnittstellen zum Menschen jedoch extreme Quetsch- und Schergefahren.

Elektromobilität

Hochvoltsicherheit und Gefährdungsbeurteilung in der E-Mobilität

Die Montage von Hochvolt-Komponenten und Lithium-Ionen-Batterien erfordert im Serienbetrieb spezifische Schutzkonzepte gegen Stromschlag und Brandrisiken.

Gefährdungsbeurteilung für Hochvolt-Arbeitsplätze: Bei Arbeiten an Traktionsbatterien, Invertern und HV-Leitungssätzen bestehen erhebliche Risiken durch Körperdurchströmung und Störlichtbögen. Wir analysieren Arbeitsplätze nach DGUV Vorschrift 3 und erstellen maßgeschneiderte Schutzkonzepte für den Fertigungsalltag.

Thermische Risiken und Brandschutz: Lithium-Ionen-Zellen bergen bei mechanischer Beschädigung oder internen Zellfehlern das Risiko eines thermischen Durchgehens (Thermal Runaway). Wir integrieren Brand- und Explosionsschutz sowie Havariekonzepte für beschädigte Batteriemodule in Ihre Betriebsorganisation.

Qualifizierung nach DGUV Information 209-093: Nur entsprechend qualifiziertes Personal darf Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen ausführen. Wir unterstützen Sie bei der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten zur Fachkundig unterwiesenen Person (FuP, Stufe 1) sowie zur Fachkundigen Person Hochvolt (FHV, Stufe 2) für spannungsfreie Arbeiten.

Hochvolt-Qualifizierung ansehen

Gefahrstoffmanagement und Kühlschmierstoffe nach GefStoffV und TRGS 611

In spanabhebenden und umformenden Fertigungsprozessen der Automotive-Industrie sind wassergemischte Kühlschmierstoffe und technische Lösemittel unverzichtbar. Hautkontakt und atembare Aerosole belasten die Gesundheit der Beschäftigten. Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 611 müssen Betriebe den Zustand von Kühlschmierstoffen regelmäßig überwachen, um krebserzeugende Nitrosamine zu vermeiden. Der Nitritgehalt im gebrauchten KSS dient dabei als wichtiges Ersatzkriterium und darf 20 mg/l nicht überschreiten. Arbeitssicherheit Schöndienst unterstützt Sie beim Aufbau eines vollständigen Gefahrstoffkatasters und der Überprüfung technischer Schutzmaßnahmen. Erfahren Sie mehr über unser ganzheitliches Gefahrstoffmanagement.

Gefahrstoffmanagement anfragen

Ihre Vorteile beim Gefahrstoffmanagement

  • Rechtssicheres Gefahrstoffkataster: Vollständige Erfassung und Einstufung aller eingesetzten Kühlschmierstoffe, Öle, Reiniger und Prozesschemikalien nach § 8 GefStoffV.
  • KSS-Überwachung nach TRGS 611: Einhaltung der Verwendungsbeschränkungen und regelmäßige Überprüfung des Nitritgehalts unter 20 mg/l zum Schutz vor Nitrosaminbildung.
  • Wirksamkeitsprüfung von Absaugungen: Kontrolle und messtechnische Erfassung der Absauganlagen an Bearbeitungszentren zur Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900.
  • Hautschutz- und Hygienepläne: Erstellung abgestimmter Pläne für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege zur wirksamen Vorbeugung berufsbedingter Hauterkrankungen.

Arbeitsplatzgestaltung & Verkehr

Ergonomie am Fließband und sichere innerbetriebliche Logistik

Wiederkehrende Montagetakte und dichter Flurförderzeugverkehr belasten Beschäftigte physisch und erfordern klare organisatorische Trennungen auf Verkehrswegen.

Ergonomie an Takt- und Montageplätzen: Kurze Zykluszeiten, Zwangshaltungen und das Heben schwerer Komponenten führen am Fließband häufig zu Muskel-Skelett-Erkrankungen. Mittels der Leitmerkmalmethode (LMM-HHT) analysieren wir Hebe-, Halte- und Tragetätigkeiten nach § 5 ArbSchG und gestalten Arbeitsplätze durch ergonomische Balancer, Hubtische und Taktwechsel schonender.

Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen: Gabelstapler, Routenzüge und Hubwagen versorgen Montagebänder mit Teilen. Nach DGUV Vorschrift 68 § 37 Abs. 1 ist längstens nach einem Jahr eine Prüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Zudem unterstützen wir bei der täglichen Sichtkontrolle vor Arbeitsbeginn nach § 36 sowie bei der Fahrerschulung.

Fahrerlose Transportsysteme (AGVs) und Verkehrswege: Automatisierte Transportsysteme teilen sich Fahrwege zunehmend mit Fußgängern. Wir planen und prüfen die bauliche und organisatorische Trennung von Wegen, definieren Schutzbereiche und kontrollieren Sensoreinrichtungen, um Kollisionen zwischen Mensch und Transportroboter auszuschließen.

Prüfpflichten & Fristen

Gesetzliche Prüfpflichten und Sicherheitsmaßnahmen in der Automotive-Industrie

Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln verpflichten Fahrzeughersteller und Zulieferer zu regelmäßigen Prüfungen. Die Tabelle gibt einen fundierten Überblick über die zentralen Gefahrenbereiche.

Gefahrenbereich & Arbeitsmittel Vorgeschriebene Prüfung & Maßnahme Rechtliche Grundlage & Norm
Roboterzellen & Montagebänder Wiederkehrende Prüfung der optoelektronischen Schutzeinrichtungen, Schutztürzuhaltungen und Not-Halt-Systeme; Stopp-Tests nach Gefährdungsbeurteilung BetrSichV § 14, DIN EN ISO 10218-1/-2
Hochvolt-Montage & Batteriefertigung Gefährdungsbeurteilung für Hochvoltarbeitsplätze, Qualifizierung des Personals (FuP / FHV), Bereitstellung isolierter Werkzeuge und Schutzausrüstung DGUV Vorschrift 3 § 3, DGUV Information 209-093
Elektrische Anlagen & Betriebsmittel Prüfung vor Erstinbetriebnahme sowie wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen gemäß Gefährdungsbeurteilung durch Elektrofachkraft DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1, BetrSichV
Kühlschmierstoffe & Prozessbäder Führung des Gefahrstoffverzeichnisses, regelmäßige Prüfung des KSS-Zustands (Nitritgehalt unter 20 mg/l) und Wirksamkeitsprüfung der Absauganlagen GefStoffV § 6, TRGS 611, TRGS 900
Takt- & Fließbandarbeit Ergonomische Gefährdungsbeurteilung physischer Belastungen mittels Leitmerkmalmethode (LMM-HHT); Erfassung psychischer Belastungsfaktoren ArbSchG § 5, Leitmerkmalmethode (BAuA)
Flurförderzeuge & Routenzüge Wiederkehrende UVV-Prüfung in Abständen von längstens einem Jahr durch Sachkundigen; tägliche Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn; jährliche Unterweisung DGUV Vorschrift 68 §§ 36, 37, BetrSichV § 14

Unser Leistungsangebot

Spezialleistungen für Ihre Automotive-Produktion

Wir entlasten Ihre Geschäftsführung und Werksleitung von Haftungsrisiken und unterstützen Sie bei der Einhaltung von IATF 16949:2016 und ISO 45001.

Arbeitssicherheit Schöndienst bietet Automobilherstellern und Zulieferern ein ganzheitliches Betreuungskonzept, das exakt auf die Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Automobilindustrie abgestimmt ist.

01

Spezifische Gefährdungsbeurteilungen

Detaillierte Gefährdungsanalysen für Roboterzellen, Hochvolt-Montagelinien, Gefahrstoffe und automatisierte Fördertechnik nach § 5 ArbSchG.

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02

Qualifizierte Hochvolt-Schulung

Ausbildung und Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden nach DGUV Information 209-093 für Arbeiten an HV-Komponenten und Antriebsbatterien.

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03

Sicherheitsrelevante UVV-Prüfungen

Rechtssichere Prüfung von Flurförderzeugen, Hebezeugen, Kranen, Drehmomentwerkzeugen und Regalsystemen nach DGUV-Richtlinien und BetrSichV.

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04

Ergonomie-Audits per LMM

Systematische Arbeitsplatzanalysen mittels Leitmerkmalmethode (LMM-HHT) zur gezielten Senkung von Fehlzeiten und Muskel-Skelett-Erkrankungen.

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05

Audit-Unterstützung nach IATF & ISO

Vorbereitung Ihrer Sicherheitsorganisation auf IATF 16949:2016 und ISO 45001 sowie lückenlose Dokumentation für OEM-Audits.

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06

Sicherheitstechnische Betreuung (SiFa)

Kontinuierliche Beratung und operative Begleitung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2.

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Qualifizierung & Akademie

Praxisnahe Sicherheitsunterweisungen und Fachschulungen

Qualifizierte Beschäftigte erkennen Gefahren frühzeitig und verhindern teure Fehler in Fertigung und Montage.

Gesetzliche Sicherheitsunterweisungen nach § 12 ArbSchG: Wir führen die vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen für Ihre Produktions- und Instandhaltungsteams durch. Themen wie Verhalten an Roboterzellen, Umgang mit Gefahrstoffen und Erste Hilfe vermitteln wir praxisnah und abgestimmt auf Ihren Schichtplan.

Hochvolt-Qualifizierung nach DGUV Information 209-093: Ob EuP oder FuP – wir schulen Ihre Mitarbeiter für nicht-elektrotechnische Tätigkeiten sowie für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an Hochvolt-Fahrzeugen und Batteriespeichern.

Flurförderzeuge und Krane: Qualifizierte Fahrerschulungen für Stapler nach DGUV Vorschrift 68 und Bediener von Hallenkranen sorgen für sichere Transportabläufe in Werkhallen und Logistikbereichen.

Schulungsangebote ansehen

Vertrauen durch nachgewiesene Automotive-Expertise

Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen. Wir betreuen Betriebe im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg – von spezialisierten Zerspanungs- und Umformbetrieben bis hin zu Systemlieferanten der Automobilindustrie. Durch unsere Nähe vor Ort sind wir für Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen kurzfristig bei Ihnen. Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen langjährige Praxiserfahrung aus süddeutschen Zulieferbetrieben mit. Wir kennen die strikten Anforderungen von Just-in-Time-Lieferketten, Kundenaudits und Zertifizierungen nach IATF 16949:2016 und ISO 45001. Gemeinsam entwickeln wir Arbeitsschutzlösungen, die Ihre Produktionsabläufe nicht ausbremsen, sondern sicherer und wirtschaftlicher machen.

Häufige Fragen

Fragen zur Arbeitssicherheit in Automotive und Zulieferindustrie

Welche Qualifizierungsstufen gelten für Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen?

Nach DGUV Information 209-093 gliedert sich die Qualifizierung in Stufen: Sensibilisierte Personen für allgemeine Bedienung, Fachkundig unterwiesene Personen (FuP, Stufe 1) für nicht-elektrotechnische Arbeiten, Fachkundige Personen Hochvolt (FHV, Stufe 2) für Arbeiten im spannungsfreien Zustand und Stufe 3 für Arbeiten unter Spannung.

Wie oft müssen Schutzeinrichtungen an Roboterzellen geprüft werden?

Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken, Laserscanner und Schutztür-Zuhaltungen müssen regelmäßig gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Herstellerangaben geprüft werden. Im laufenden Betrieb sind arbeitstägliche Sichtprüfungen sowie regelmäßige Stopp-Tests und Wirksamkeitsprüfungen der Verriegelungen erforderlich.

Welche Vorgaben gelten für wassermischbare Kühlschmierstoffe nach TRGS 611?

Nach TRGS 611 Nummer 5.4 müssen wassermischbare Kühlschmierstoffe regelmäßig überwacht werden. Um die Bildung krebserzeugender Nitrosamine zu verhindern, darf der Nitritgehalt im gebrauchten KSS als Ersatzkriterium einen Wert von 20 mg/l nicht überschreiten. Die Prüfintervalle richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung.

Wie unterstützt Arbeitssicherheit Schöndienst bei Audits nach IATF 16949:2016 und ISO 45001?

Wir bereiten Ihre Arbeitsschutzdokumentation auditfest auf, erstellen lückenlose Gefährdungsbeurteilungen, führen interne Sicherheitsaudits durch und begleiten Ihr Qualitäts- und Sicherheitsmanagement bei Kundenaudits der Automobilhersteller.

Welche Prüffristen gelten für Gabelstapler und Flurförderzeuge?

Nach DGUV Vorschrift 68 § 37 Abs. 1 müssen Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Vor jedem Arbeitseinsatz hat der Fahrer nach § 36 eine tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen.

Warum ist die Leitmerkmalmethode (LMM) bei Takt- und Montagearbeiten wichtig?

Die Leitmerkmalmethode (LMM-HHT) der BAuA ermöglicht eine rechtssichere Beurteilung physischer Belastungen beim Heben, Halten und Tragen schwerer Lasten nach § 5 ArbSchG. Sie liefert objektive Daten, um Montageplätze ergonomisch zu optimieren und Ausfallzeiten durch Muskel-Skelett-Erkrankungen zu senken.

Jetzt Automotive-Arbeitssicherheit rechtssicher aufstellen

Schützen Sie Ihre Beschäftigten vor Unfallrisiken und sichern Sie Ihre Produktion gegen Stillstand und Haftungsrisiken ab.

Wir unterstützen Automobilhersteller und Zulieferbetriebe mit fundierten Gefährdungsbeurteilungen, zertifizierten Prüfungen und praxisnahen Qualifizierungen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch direkt bei Ihnen vor Ort im Betrieb.