Baugewerbe

Arbeitssicherheit im Baugewerbe: Baustellensicherheit und SiGeKo

Wechselnde Baustellen, schwere Maschinen, Arbeiten in der Höhe und parallele Gewerke: Das Baugewerbe stellt höchste Anforderungen an den Arbeitsschutz. Arbeitssicherheit Schöndienst schützt Ihre Beschäftigten, koordiniert Gewerke und erfüllt gesetzliche Pflichten rechtssicher.

Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit in Hüfingen – schnell vor Ort im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg.

Warum das Baugewerbe spezialisierten Arbeitsschutz verlangt

Jede Baustelle verändert sich täglich. Wo heute Erdarbeiten stattfinden, arbeiten morgen mehrere Ausbaugewerke gleichzeitig auf engem Raum.

Im Baugewerbe greifen komplexe Arbeitsabläufe, wechselnde Gegebenheiten und der Einsatz vielfältiger Maschinen ineinander. Ein wirksamer Arbeitsschutz schützt Mitarbeitende vor Unfällen, sichert Bauprojekte gegen Stillstand ab und erfüllt die Vorgaben von Baustellenverordnung und DGUV Vorschrift 38 lückenlos. Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung, begleiten Ihre Baustellenbegehungen und schulen Ihre Teams praxisnah. Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen – Betriebe im Schwarzwald-Baar-Kreis und in Baden-Württemberg erreichen uns schnell vor Ort. Erfahren Sie mehr über unsere ganzheitlichen Dienstleistungen im Arbeitsschutz, die über branchenspezifische Baustellenlösungen hinausgehen.

Gefährdungsbeurteilung

Häufige Gefährdungen auf der Baustelle und unsere Lösungen

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und DGUV Vorschrift 38 erfordert branchenspezifisches Fachwissen. Sie bildet die Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz und minimiert das Unfallrisiko auf Baustellen gezielt.

SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle

Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig, schreibt die Baustellenverordnung einen SiGeKo verbindlich vor.

SiGe-Plan: Wir erstellen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für Ihr Bauprojekt. Er legt verbindliche Richtlinien für alle Gewerke fest und minimiert Sicherheitsrisiken bereits vor Baubeginn.

Gewerke-Koordination: Wir stimmen die Schnittstellen zwischen den einzelnen Firmen und Gewerken effektiv ab und verhindern gegenseitige Gefährdungen im Bauablauf.

Baustellenbegehungen: Regelmäßige Kontrollen vor Ort sichern die Einhaltung aller Sicherheitsstandards und sorgen für die konsequente Umsetzung der Schutzmaßnahmen.

Dokumentation und Unterlage: Wir liefern rechtssichere Nachweise, erstellen die Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 und beraten Bauherren und Bauleitung kompetent in allen Sicherheitsfragen.

Risikoanalyse für Baustellen anfordern

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) sind auf die Herausforderungen des Baugewerbes spezialisiert. Sie unterstützen Bauunternehmen bei der Einführung und Pflege eines praxisnahen Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß DGUV Vorschrift 2. Erfahren Sie mehr über den Ablauf unserer systemischen sicherheitstechnischen Betreuung.

Externe SiFa kontaktieren

Ihre Vorteile der externen SiFa

  • PSA-Auswahl: Fachkundige Beratung bei der Auswahl der richtigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) nach PSA-BV – abgestimmt auf Gewerke und Tätigkeiten.
  • Betriebsanweisungen: Unterstützung bei der Erstellung verständlicher Betriebsanweisungen für Baumaschinen, Werkzeuge und gefährliche Arbeitsverfahren.
  • Regelmäßige Begehungen: Regelmäßige Baustellen- und Betriebsbegehungen zur frühzeitigen Identifizierung und schnellen Beseitigung von Sicherheitsmängeln.
  • Arbeitsplatzgestaltung: Beratung zur gesetzeskonformen Gestaltung von Baustellenarbeitsplätzen, Verkehrswegen und sicheren baulichen Abläufen.

Branchenbereiche

Maßgeschneiderter Arbeitsschutz für Rohbau, Tiefbau und Rückbau

Jeder Bereich im Baugewerbe stellt eigene Anforderungen. Die berufsgenossenschaftlichen Branchenregeln fassen staatliche Vorgaben und Unfallverhütungsvorschriften passgenau zusammen.

Rohbau: Absturzsicherungen, Schalungen und Bewehrungsarbeiten nach DGUV Regel 101-601 und ASR A2.1. Wir unterstützen Sie bei Gerüstfreigaben, Randabsicherungen und der sicheren Kranbeladung.

Tiefbau und Erdbau: Sicherung von Baugruben und Gräben gegen Einsturz nach DGUV Regel 101-604. Wir begleiten Böschungswinkel, Verbaumaßnahmen und die sichere Einweisung von Baumaschinenführern.

Abbruch und Rückbau: Statische Risiken und Gebäudeschadstoffe verlangen besondere Sorgfalt nach DGUV Regel 101-603. Wir planen Abbruchanweisungen, Staubminderung und sichere Trennverfahren.

Prüfpflichten

Wiederkehrende Prüfungen und Pflichten im Baugewerbe

Prüffristen auf Baustellen ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung und Herstellerangabe. Die Tabelle zeigt, was ansteht und worauf sich die Pflicht stützt.

Bereich Was ansteht Grundlage
Sicherheitsunterweisung Mindestens jährlich, zusätzlich vor Aufnahme neuer Tätigkeiten oder bei geänderten Baustellenbedingungen § 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1
Gefährdungsbeurteilung Bau Beurteilung von Arbeitsplätzen, Gewerkeschnittstellen und Absturzkanten vor Arbeitsbeginn, Aktualisierung bei Änderungen § 5 ArbSchG, DGUV Vorschrift 38
SiGe-Plan & Koordination Erstellung vor Baustelleneinrichtung bei mehreren Arbeitgebern, laufende Anpassung und Unterlage für spätere Arbeiten BaustellV, RAB 32
Absturzsicherung & PSAgA Sichtprüfung vor jeder Benutzung, regelmäßige Sachkundigenprüfung von Auffanggurten, Höhensicherungsgeräten und Anschlagpunkten DGUV Regel 112-198, DIN EN 795, DIN 4426
Elektrische Betriebsmittel Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel, Leitungsroller, Baustromverteiler und Elektrowerkzeuge BetrSichV, DGUV Information 203-071
Krane und Anschlagmittel Prüfung vor Erstinbetriebnahme am Aufstellungsort, wiederkehrende Prüfung von Kranen, Ketten, Seilen und Hebebändern durch befähigte Personen BetrSichV Anhang 3
Leitern und Gerüste Sicht- und Funktionsprüfung vor täglicher Benutzung, wiederkehrende Leiterprüfung sowie Gerüstprüfung mit Prüfprotokoll vor Freigabe BetrSichV Anhang 3, ASR A2.1

Leistungsspektrum

Unsere Leistungen für Bauunternehmen und Bauherren

Von der SiGeKo-Koordination über Gefährdungsbeurteilungen bis zur Mitarbeiter-Schulung: Arbeitssicherheit Schöndienst bietet modulare Bausteine für Ihren Arbeitsschutz im Bau.

01

SiGeKo Baustellensicherheit

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV: SiGe-Plan, Gewerkeabstimmung und regelmäßige Baustellenbegehungen.

SiGeKo-Betreuung anfragen
02

Gefährdungsbeurteilung Bau

Branchenspezifische Risikobeurteilung für Baustellen, Maschinen und Arbeitsverfahren nach § 5 ArbSchG und DGUV Vorschrift 38.

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03

Sicherheitstechnische Betreuung

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) nach DGUV Vorschrift 2: Beratung, Begehungen und praxisnahe Unterstützung vor Ort.

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04

Schulung & Unterweisung

Praxisnahe Sicherheitsunterweisungen nach § 12 ArbSchG zu Absturzsicherung, Baumaschinen, Gefahrstoffen und Erster Hilfe.

Unterweisungen ansehen
05

Sicherheitsbeauftragte Bau

Auswahl, Schulung und laufende Begleitung Ihrer Sicherheitsbeauftragten auf Baustelle und Betriebshof.

Sicherheitsbeauftragte ansehen
06

Arbeitsmittelprüfungen

Prüfung von Leitern, Anschlagmitteln, Kranen und Baustellenausrüstung durch befähigte Personen nach BetrSichV.

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Qualifikation

Schulungen und Unterweisungen für Bauunternehmen

Regelmäßige und zielgerichtete Unterweisungen stärken das Sicherheitsbewusstsein auf der Baustelle und reduzieren das Unfallrisiko durch qualifizierte Weiterbildung spürbar.

Sicheres Arbeiten auf dem Dach: Absturzsicherung, richtige Befestigung an Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 und sichere Aufstiege bei Dach- und Fassadenarbeiten.

Umgang mit Baugeräten und Maschinen: Sichere Bedienung, tägliche Sichtkontrollen und Verhaltensregeln beim Einsatz von Baumaschinen und Handwerkzeugen.

Erste Hilfe auf Baustellen: Schnelles Handeln bei Unfällen, Rettungskette auf Großbaustellen und Organisation der Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Bau: Richtige Benutzung, Aufbewahrung und Sichtprüfung von Helm, Gehörschutz, Schutzschuhen und PSA gegen Absturz nach PSA-BV.

Gefahrstoffe auf Baustellen erkennen: Schutzmaßnahmen bei staubintensiven Arbeiten, sichere Lagerung von Bauchemie und richtiges Verhalten bei Gefahrstoffaustritt.

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Ihr Partner für Baustellensicherheit in der Region

Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen. Wir betreuen Bauunternehmen, Generalunternehmer und Bauherren im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg. Durch die kurzen Wege sind regelmäßige Baustellenbegehungen, SiGeKo-Termine und kurzfristige Abstimmungen vor Ort jederzeit flexibel möglich.

Wir kennen die Herausforderungen auf der Baustelle aus der täglichen Praxis: wetterabhängige Bauzeiten, enge Terminpläne und anspruchsvolle Gewerkeschnittstellen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Koordinatoren arbeiten partnerschaftlich mit Geschäftsführung, Bauleitung und Polieren zusammen, um Baustillstände zu vermeiden und Schutzmaßnahmen reibungslos in den Baufortschritt zu integrieren.

Häufige Fragen

Fragen zur Arbeitssicherheit auf der Baustelle

Wann muss ein SiGeKo auf der Baustelle bestellt werden?

Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind. Zudem ist ab bestimmten Schwellenwerten (mehr als 30 Arbeitstage und über 20 Beschäftigte gleichzeitig oder mehr als 500 Personentage) eine Vorankündigung und ein SiGe-Plan erforderlich.

Was unterscheidet den SiGeKo von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) berät das einzelne Bauunternehmen zur innerbetrieblichen Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2. Der SiGeKo hingegen wird vom Bauherrn bestellt und koordiniert gewerkeübergreifend alle beteiligten Firmen auf der Baustelle nach BaustellV. Arbeitssicherheit Schöndienst übernimmt beide Aufgaben fachkundig.

Wie oft müssen Beschäftigte im Baugewerbe unterwiesen werden?

Nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 muss die Sicherheitsunterweisung mindestens einmal jährlich stattfinden. Vor Aufnahme neuer Tätigkeiten, beim Einsatz neuer Maschinen oder nach sicherheitsrelevanten Vorfällen ist eine anlassbezogene Unterweisung vor Arbeitsbeginn verpflichtend.

Welche Prüffristen gelten für Baumaschinen und Arbeitsmittel?

Fristen werden nicht pauschal vergeben, sondern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV unter Berücksichtigung von Herstellerangaben und Baustellenbeanspruchung festgelegt. Für Hebezeuge, Anschlagmittel und elektrische Betriebsmittel gelten spezifische Prüfpflichten nach BetrSichV Anhang 3 und DGUV Information 203-071.

Wann sind Absturzsicherungen zwingend erforderlich?

Absturzsicherungen sind nach ASR A2.1 und DGUV Vorschrift 38 je nach Arbeitsplatz und Gefahrenlage ab festgesetzten Höhen zwingend vorgeschrieben. Technische Schutzmaßnahmen wie Seitenschutz oder Fangnetze haben dabei stets Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Gilt der Baustellen-Arbeitsschutz auch für Nachunternehmer?

Ja. Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und berufsgenossenschaftliche Regeln gelten für alle auf der Baustelle tätigen Betriebe. Der SiGeKo stimmt die Schutzmaßnahmen zwischen Generalunternehmer und Subunternehmen ab, damit keine Gefahrenschnittstellen entstehen.

Arbeitsschutz als Gesamtsystem für Ihre Baustellen

Die branchenspezifischen Anforderungen im Baugewerbe sind immer Teil eines funktionierenden Gesamtkonzepts. Entdecken Sie, wie wir Sie über Branchengrenzen hinaus unterstützen.

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Wir analysieren Ihre Baustellenanforderungen und erstellen ein passgenaues Konzept für SiGeKo, Gefährdungsbeurteilung und Betreuung.