Alarm- und Notfallpläne: Erstellung standortgenauer Notfallpläne für Stofffreisetzungen, Leckagen, Brandereignisse und den Austritt toxischer Gase. Klare Meldeketten und Evakuierungsabläufe sorgen für schnelles, besonnenes Handeln im Ernstfall.
Chemie- und Pharmaindustrie
In der Chemie- und Pharmaindustrie überlagern sich drei Risikobereiche: explosionsfähige Atmosphären, Gefahrstoffe und GMP-pflichtige Reinraumprozesse. Arbeitssicherheit Schöndienst betreut mittelständische Unternehmen mit spezialisierten externen Fachkräften für Arbeitssicherheit – rechtssicher und praxisnah.
Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit in Hüfingen – schnell vor Ort im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg.
Wer mit brennbaren Flüssigkeiten, reaktiven Gasen oder unter sterilen Reinraumbedingungen arbeitet, benötigt mehr als Standard-Arbeitsschutz.
Ein Zwischenfall oder ein Audit-Befund in der Chemie- und Pharmabranche gefährdet sofort Beschäftigte, Chargen und Betriebsgenehmigungen. Wir denken Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und REACH von Beginn an zusammen. Von der Zoneneinteilung über das Gefahrstoffkataster bis zur praktischen Unterweisung erhalten Sie passgenaue Lösungen. Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen – Betriebe im Schwarzwald-Baar-Kreis und in Baden-Württemberg erreichen uns schnell vor Ort.
Gefahrstoffmanagement
Ein wirksames Gefahrstoffmanagement beginnt beim vollständigen Kataster und reicht bis zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung vor Ort.
Laborsicherheit & Reinraum
Labore und Reinräume verbinden Produktschutz mit Personenschutz. Wir sorgen dafür, dass beide Schutzziele Hand in Hand greifen.
Laborsicherheit und Reinraumarbeit folgen einer klaren Schutzlogik: Technische Maßnahmen und kontrollierte Luftführung schützen Mensch und Produkt gleichermaßen. Wir beraten zu Laborabzügen nach TRGS 526, technischer Raumlüftung und Differenzdruckschleusen. Im Reinraum verzahnen wir Personen- und Materialflüsse nach dem EU-GMP-Leitfaden mit den Anforderungen des Arbeitsschutzes beim Umgang mit Lösungsmitteln oder Zytostatika. Die persönliche Schutzausrüstung wählen wir gezielt nach TRGS 401 aus – passgenau für die jeweilige Chemikalienbelastung und reinraumtauglich zertifiziert.
Eine ATEX-konforme Betreuung schützt vor verheerenden Primärereignissen und schafft verlässliche Auditsicherheit. Nach § 6 Abs. 9 GefStoffV ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Brand- und Explosionsgefährdungen ein rechtssicheres Explosionsschutzdokument zu erstellen und fortlaufend zu pflegen. In unserer Praxis enthält etwa ein Drittel der älteren Explosionsschutzdokumente Lücken in der Zoneneinteilung oder der Schutzmaßnahmenkette. Wir identifizieren Defizite, bewerten Zündquellen systematisch und verzahnen die technischen Schutzkonzepte mit den wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV.
Notfallorganisation
Ein Notfallkonzept in Chemie und Pharma beweist seinen Wert erst im Ernstfall. Wir bereiten Ihre Teams strukturiert auf Leckagen, Brände und Evakuierungen vor.
Alarm- und Notfallpläne: Erstellung standortgenauer Notfallpläne für Stofffreisetzungen, Leckagen, Brandereignisse und den Austritt toxischer Gase. Klare Meldeketten und Evakuierungsabläufe sorgen für schnelles, besonnenes Handeln im Ernstfall.
Schulung der Notfallteams: Praxisnahe Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR A2.2 und Ersthelfern nach DGUV Vorschrift 1 mit speziellem Branchenfokus auf Verätzungen, Inhalationsrisiken und gezielte Räumung gefährdeter Gebäudeabschnitte.
Notfallübungen und Behördenschnittstellen: Kombination aus Stabsübungen am Tisch und praktischen Übungen vor Ort. Wir definieren die Schnittstellen zu Werkfeuerwehr, öffentlicher Feuerwehr und Aufsichtsbehörden nach der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung).
Prüfpflichten & Fristen
Fristen ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung, Verordnung und Herstellerangabe. Die Tabelle zeigt die wesentlichen Pflichten und deren Rechtsgrundlagen.
| Bereich | Was ansteht | Grundlage |
|---|---|---|
| Unterweisung Gefahrstoffe | Mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen anhand der schriftlichen Betriebsanweisungen | § 14 GefStoffV, § 12 ArbSchG |
| Gefahrstoffkataster | Fortlaufende Führung und regelmäßige Überprüfung aller im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe | § 8 GefStoffV |
| Explosionsschutzdokument | Rechtssichere Erstellung vor Aufnahme der Arbeiten und Aktualisierung bei Verfahrensänderungen | § 6 Abs. 9 GefStoffV |
| Explosionsgeschützte Anlagen | Prüfung vor Erstinbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfung durch befähigte Personen | BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 |
| Laborabzüge und Lüftung | Regelmäßige Prüfung der Funktionsfähigkeit und Luftführungstechnologien | § 14 BetrSichV, TRGS 526 |
| Brandschutzhelfer | Ausbildung und regelmäßige Wiederholung; Anzahl folgt aus der Gefährdungsbeurteilung | ASR A2.2, DGUV Information 205-023 |
| Ersthelfer im Betrieb | Grundausbildung und Fortbildung alle zwei Jahre mit branchenspezifischer Ausrichtung | § 26 DGUV Vorschrift 1 |
| Arbeitsschutzausschuss (ASA) | Mindestens vierteljährliche Sitzung zur Beratung betrieblicher Arbeitsschutzthemen | § 11 ASiG |
Leistungsangebot
Rechtssicherheit, Auditbegleitung und praxistaugliche Schutzkonzepte aus einer Hand.
Als externes Ingenieurbüro übernehmen wir die Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 für Betriebe der Chemie- und Pharmabranche.
Externe SiFa-Betreuung nach DGUV Vorschrift 2: Regelmäßige Begehungen von Produktionsanlagen, Laboren und Lagerbereichen sowie Beratung der Werksleitung.
Erstellung rechtssicherer Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG und Explosionsschutzdokumente nach § 6 Abs. 9 GefStoffV für Gase und Stäube.
Aufbau des Katasters, Erstellung von Betriebsanweisungen nach TRGS 555, REACH-Prüfung und Beratung zur Lagerung nach TRGS 510.
Praxisnahe Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR A2.2 und Evakuierungshelfern, abgestimmt auf chemische Gefahren und Notfallketten.
Ausbildung und kontinuierliche fachliche Begleitung interner Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII für Laboratorien und Produktion.
Vorbereitung und Durchführung wirksamer Unterweisungen nach § 12 ArbSchG und § 14 GefStoffV – verständlich und revisionssicher dokumentiert.
Praxis & Erfahrung
Im Laboralltag heißt es oft: „Dieses Lösungsmittel ist unverzichtbar, also Atemschutz auf.“ Rechtlich ist persönliche Schutzausrüstung nach § 7 GefStoffV jedoch das letzte Glied der Kette.
Eine vollständige Substitution ist in der Pharmaforschung und Wirkstoffsynthese selten sofort realisierbar, da Wirkspektrum und Reinheitsgrade eng vorgegeben sind. Unser Mittelweg setzt auf eine saubere Prüfung und Dokumentation der Substitution nach § 7 GefStoffV und TRGS 400. Parallel optimieren wir technische Schutzmaßnahmen wie geschlossene Apparaturen und gezielte Absaugungen, sodass PSA nur dort getragen werden muss, wo Technik an Grenzen stößt. In einem Reinraum-Projekt für ein mittelständisches Pharmaunternehmen haben wir 38 Schutzmaßnahmen in vier Schutzebenen sortiert: 14 ließen sich durch Substitution oder Verfahrenstechnik lösen, neun über Schleusen und Luftführung, der Rest lief als gezielte PSA. Die anschließende Expositionsmessung blieb in allen Bereichen unter 10 Prozent des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW nach TRGS 900).
Betreuungsmodell & Region
Eine eigene SiFa rechnet sich in mittelständischen Chemie- und Pharmabetrieben erfahrungsgemäß ab etwa 80 bis 120 Mitarbeitenden, abhängig von Risiko und Schichtmodell.
Darunter ist eine interne Vollzeitstelle wirtschaftlich selten darstellbar. Zudem lässt sich die geforderte fachliche Breite über GefStoffV, BetrSichV, REACH, EU-GMP-Leitfaden und Störfall-Verordnung von einer einzelnen Person kaum dauerhaft abdecken. Externe SiFas bringen aktuelles Wissen aus verschiedenen Betrieben mit und liefern bei Revisionen die nötige professionelle Distanz. Viele unserer Kunden kombinieren eine externe Stamm-SiFa mit einem internen Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII). Das verbindet tägliche Präsenz mit breiter Fachkompetenz und senkt die Fixkosten.
Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen. Wir betreuen Betriebe im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg – von regelmäßigen Begehungen der Produktionsanlagen, Labore und Lager bis zur Beratung zu Gefahrguttransport und 12. BImSchV. Bei Audits und Revisionen durch Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft (BG RCI / BGW) begleiten wir Sie direkt vor Ort. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Leistungsseite zur sicherheitstechnischen Betreuung und zur Gefährdungsbeurteilung.
FAQ
Antworten auf zentrale Fragen zu Explosionsschutzdokument, Zoneneinteilung und externer Betreuung.
Nach § 6 Abs. 9 GefStoffV muss der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen, sobald im Betrieb Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten können. Das Dokument muss vor Aufnahme der Arbeiten vorliegen und bei baulichen oder verfahrenstechnischen Änderungen fortgeschrieben werden. Es weist die Zoneneinteilung nach und legt Prüfungen nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 fest.
Die Zonen 0, 1 und 2 gelten für Bereiche mit explosionsfähigen Gasen, Dämpfen oder Nebeln. Die Zonen 20, 21 und 22 betreffen brennbare Stäube. Die Kennziffern spiegeln die Häufigkeit und Dauer der Gefährdung wider: Zonen 0 und 20 stehen für ständige oder langzeitige Gefährdung, Zonen 1 und 21 für gelegentliches Auftreten im Normalbetrieb, Zonen 2 und 22 für seltene und kurzzeitige Gemischbildung.
Ist eine vollständige Substitution nach § 7 GefStoffV aus forschungs- oder qualitätsrelevanten Gründen nicht möglich, greifen vorrangig technische Maßnahmen: geschlossene Apparaturen, Differenzdruckschleusen und wirksame Laborabzüge nach TRGS 526. Organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach TRGS 401 kommen erst dort zum Tragen, wo technische Schutzmaßnahmen an Grenzen stoßen.
Eine eigene Vollzeit-SiFa rechnet sich im Mittelstand erfahrungsgemäß meist ab etwa 80 bis 120 Beschäftigten. Bei kleineren und mittleren Betrieben deckt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 flexibel und kosteneffizient ab. In Kombination mit qualifizierten internen Sicherheitsbeauftragten entsteht so eine vollwertige, rechtssichere Betreuung.
Wir sichten vorab Ihre Unterlagen – einschließlich Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweisen und Explosionsschutzdokument. Bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft begleiten wir Sie als externe SiFa vor Ort, beantworten fachliche Detailfragen und unterstützen bei der fristgerechten Abarbeitung behördlicher Auflagen.
Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch für eine fundierte Bestandsaufnahme Ihrer Dokumentation und Sicherheitskonzepte.
Wir analysieren Ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen, Ex-Zonen und Gefahrstoffkataster vor Ort. Sie erhalten eine klare Rückmeldung zu rechtlichen Lücken und einen praxistauglichen Maßnahmenplan für Ihren Betrieb im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg.
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