Gesundheitswesen

Arbeitssicherheit im Gesundheitswesen: Schutz für Pflege, Klinik und Praxis

In Kliniken, Pflegeheimen und Praxen treffen körperliche Last und Infektionsgefahr auf Schichtbetrieb. Arbeitssicherheit Schöndienst übernimmt die Betreuung. So arbeiten Ihre Teams sicher und Ihre Nachweise stimmen.

Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit in Hüfingen – schnell vor Ort im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg.

Ein Verfahren für Klinik, Pflegeheim und Praxis

Die Arbeitsplätze im Gesundheitswesen unterscheiden sich stark. Ein einheitliches Verfahren hält die Betreuung trotzdem übersichtlich.

Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG für Stationen, Wohnbereiche, Praxen und Therapieräume. Begehungen, Unterweisungen und Prüfungen kommen aus einer Hand. Alle Termine bleiben planbar. Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen – Einrichtungen im Schwarzwald-Baar-Kreis und in Baden-Württemberg erreichen uns schnell vor Ort.

Infektionsschutz und Nadelstichverletzungen

Der Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen hat Vorrang. Auf vier Punkte kommt es an:

Klare Regeln für den Infektionsschutz schützen Ihr Team und halten einer Begehung durch die Aufsicht stand.

Ergonomie

Heben, Umlagern, Mobilisieren: Rücken entlasten

Patiententransfer belastet den Bewegungsapparat Tag für Tag. Gute Technik und passende Hilfsmittel entlasten.

Transfertechnik: Wir zeigen rückenschonende Techniken für den Alltag und üben sie mit Ihrem Team.

Hilfsmittel: Lifter und Gleitmatten müssen verfügbar und geprüft sein. Wir beraten Sie bei der Auswahl.

Arbeitsplatz: Raumhöhe, Bett und Wege entscheiden mit. Wir beurteilen den Arbeitsplatz direkt am Bett.

Unterweisung: Jährlich nach § 12 ArbSchG, zusätzlich bei neuen Hilfsmitteln.

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Psychische Belastungen in Pflege und Klinik

Schichtdienst, Personalmangel und schwierige Situationen mit Patienten belasten Teams stark. Nach § 5 ArbSchG gehören psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung. Wir erfassen sie mit Ihren Beschäftigten, nicht über sie hinweg.

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Was Ihre Einrichtung davon hat

  • Rechtssichere Nachweise: Die Gefährdungsbeurteilung liegt vollständig vor. Das trägt jede Begehung.
  • Entlastung der Leitung: Wir führen Begehungen und Gespräche. Ihre Pflegedienstleitung bleibt beim Tagesgeschäft.
  • Feste Termine: Begehungen, Unterweisungen und Prüfungen planen wir im Voraus.

Gefahrstoffe

Desinfektionsmittel, Zytostatika, Aufbereitung

Gefahrstoffe gehören im klinischen Alltag zum Arbeitsplatz. Jeder Bereich hat seine eigene Regel.

Desinfektionsmittel: Konzentrate und Dämpfe greifen Haut und Atemwege an. Schutzhandschuhe und ein Hautschutzplan gehören an jeden Arbeitsplatz.

Zytostatika: Für die Zubereitung gilt die TRGS 525. Eine sichere Werkbank und geschultes Personal schützen alle, die damit umgehen.

Aufbereitung: Beim Reinigen und Desinfizieren von Instrumenten zählen feste Abläufe, Schutzkleidung und eine klare Trennung der Bereiche.

Prüfpflichten

Was in Klinik, Pflegeheim und Praxis regelmäßig geprüft wird

Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Herstellerangabe. Wir prüfen vor Ort und liefern die Protokolle.

Prüfgegenstand Grundlage Prüfung und Nachweis
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 Wiederkehrende Prüfung mit Prüfplakette und Protokoll, Prüffrist gemäß Gefährdungsbeurteilung
Medizinprodukte Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen durch befähigte Personen, Frist gemäß Verordnung und Herstellerangabe
Leitern, Tritte und Fahrgerüste BetrSichV, DGUV Information 208-016 Dokumentierte Prüfung durch eine befähigte Person und Sichtkontrolle vor jeder Benutzung
Türen, Tore und Brandschutztüren BetrSichV und Brandschutzrecht des Landes Regelmäßige Funktionsprüfung der Antriebe sowie der automatischen Schließ- und Feststellanlagen
Regale und Lagerflächen BetrSichV Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person, Prüffrist gemäß Gefährdungsbeurteilung
Brandschutz-Dokumentation Bauordnung des Landes und betrieblicher Brandschutz Erstellung von Brandschutzordnung und Fluchtplänen sowie Organisation von Feuerlöschübungen

Unsere Leistungen

Sechs Leistungen, die Ihre Einrichtung entlasten

Wir übernehmen die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand.

01

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit begehen wir Stationen, Wohnbereiche und Praxen. Wir beraten die Leitung, sprechen mit der Aufsicht und prüfen vor Ort. Sie müssen dafür keine eigene Fachkraft einstellen.

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02

Gefährdungsbeurteilung für alle Bereiche

Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG für Pflege, Klinik, Praxis und Therapie. Körperliche Lasten, Infektionsgefahr und psychische Belastungen erfassen wir gemeinsam mit Ihrem Team.

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03

Unterweisungen nach § 12 ArbSchG

Wir unterweisen Ihr Personal und richten uns nach dem Dienstplan. Themen sind Nadelstichverletzungen, Hygiene, Transfers und Brandschutz. Teilnehmerlisten und Nachweise erhalten Sie fertig.

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04

Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Wir bilden Mitarbeitende aus Ihrem Haus zu internen Sicherheitsbeauftragten aus. Sie lernen Rechte und Pflichten und den Blick für Gefahren im Alltag. Nach dem Kurs erhalten sie ein Zertifikat.

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05

Brandschutz für Klinik und Pflegeheim

Wir erstellen Brandschutzordnungen sowie Pläne für Flucht und Rettung. Wir bilden Brandschutzhelfer aus und üben das Löschen mit Ihrem Team. In Heimen und Kliniken zählt dabei die Räumung.

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06

Schulungen für Pflege und Praxis

Wir schulen zu Patiententransfer, Hautschutz, Hygiene und Gefahrstoffen. Die Kurse finden in Ihrem Haus oder in unserer Akademie statt. Die Termine sehen Sie vorab online.

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Praxis und Therapie

Auch kleine Teams brauchen keine eigene Fachkraft

In Praxen und Therapiezentren arbeiten wenige Menschen auf engem Raum. Die Pflichten gelten trotzdem vollständig.

Betreuung nach Bedarf: Auch eine Praxis muss sicherheitstechnisch betreut sein. Der Umfang richtet sich nach Betriebsart und Mitarbeiterzahl.

Prüfungen: Wir übernehmen die wiederkehrenden Prüfungen für elektrische Geräte, Leitern und Türen und dokumentieren sie.

Infektionsschutz: Hygieneplan, Händedesinfektion und sichere Instrumente sind auch in der Praxis Pflicht.

Vorsorge: Wir sagen Ihnen, wann arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV nötig wird.

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Ihr Partner für Arbeitsschutz im Gesundheitswesen in der Region

Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen. Wir betreuen Kliniken, Pflegeheime, Praxen und Therapiezentren im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg. Die Wege sind kurz, deshalb sind Begehungen und Prüfungen kurzfristig möglich.

Wir kennen den Alltag in Pflege und Klinik: Schichtpläne, Übergaben und der Druck am Bett. Unsere Fachkräfte arbeiten mit der Pflegedienstleitung und der Haustechnik zusammen. Alle Berichte bereiten wir so vor, dass sie einer Begehung vor Ort standhalten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit im Gesundheitswesen

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns Kliniken, Pflegeheime und Praxen am häufigsten stellen.

Wer übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung in Klinik und Pflegeheim?

Nach dem ASiG und der DGUV Vorschrift 2 muss jede Einrichtung sicherheitstechnisch betreut sein. Den Umfang legen die Betriebsart und die Zahl der Beschäftigten fest. Sie müssen dafür keine eigene Fachkraft einstellen. Arbeitssicherheit Schöndienst übernimmt die Aufgaben als externe Fachkraft. Wir begehen Ihre Bereiche, beraten die Leitung und führen die Nachweise.

Was gehört in die Gefährdungsbeurteilung einer Pflegeeinrichtung?

Die Beurteilung nach § 5 ArbSchG erfasst alle Arbeitsbereiche. Dazu gehören Transfers und Heben am Bett, Infektionsgefahr, Hautschutz und Schichtarbeit. Auch psychische Belastungen sind zu prüfen. Wir gehen durch die Wohnbereiche und die Haustechnik. Bei neuen Hilfsmitteln oder Umbauten schreiben wir die Beurteilung fort.

Welche Regeln gelten für Nadelstichverletzungen?

Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr durch Nadeln regelt die TRBA 250. Der Arbeitgeber muss sichere Arbeitsgeräte bereitstellen, die Entsorgung festlegen und die Beschäftigten unterweisen. Auch das Verhalten nach einer Verletzung gehört in die Unterweisung. Wir prüfen Ihre Abläufe und ergänzen sie.

Welche Fristen gelten für wiederkehrende Prüfungen?

Pauschale Fristen gibt es nicht. Die Frist für elektrische Betriebsmittel folgt aus der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3. Für Medizinprodukte gelten die MPBetreibV und die Herstellerangabe. Leitern, Türen und Regale prüfen wir nach BetrSichV durch befähigte Personen. Wir legen die Fristen für Ihre Einrichtung fest und halten sie im Plan.

Sichern Sie Ihre Einrichtung im Arbeitsschutz ab

Im ersten Gespräch sehen wir uns Ihre Bereiche und die vorhandenen Unterlagen an. Danach zeigen wir Ihnen offen, wo Handlungsbedarf besteht.