Feuchtarbeit: Häufiges Reinigen und Desinfizieren greift die Haut an. Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegeplan gehören an jeden Arbeitsplatz.
Lebensmittelindustrie
Nasse Böden, Kälte, laufende Anlagen und strenge Hygieneregeln treffen auf einen engen Takt. Arbeitssicherheit Schöndienst übernimmt die Betreuung. So bleibt Ihre Produktion sicher und Ihre Dokumentation prüfbar.
Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit in Hüfingen – schnell vor Ort im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg.
In der Produktion treffen zwei Vorgaben aufeinander: Lebensmittelhygiene und Arbeitsschutz. Beide lassen sich in einem Verfahren führen.
Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG für Produktion, Lager, Kühlbereich und Verpackung. Begehungen, Unterweisungen und Prüfungen kommen aus einer Hand. Alle Termine bleiben planbar. Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen – Betriebe im Schwarzwald-Baar-Kreis und in Baden-Württemberg erreichen uns schnell vor Ort.
Rutschgefahr
Rutschunfälle gehören zu den häufigsten Unfällen in der Lebensmittelproduktion. Sie passieren dort, wo Reinigung und Produktion dicht aufeinandertreffen.
Kältearbeit
Arbeit in Kühl- und Tiefkühlbereichen belastet Kreislauf und Gelenke. Sie ist planbar.
Vorsorge: Für Kältearbeit ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV vorgesehen. Wir klären, welche Arbeitsplätze betroffen sind und in welchem Turnus die Vorsorge ansteht.
Kleidung: Mehrlagige Schutzkleidung, trockene Handschuhe, Fuß- und Knieschutz. Wir prüfen die Ausstattung je Kühlbereich.
Aufwärmen: Aufwärm- und Umkleideräume sind nach ArbStättV Anhang 4.1 und 4.2 einzurichten. Wir sehen sie in der Begehung an.
Pausen: Eine feste Pausenregel für Kältearbeit gibt es nicht. Sie richtet sich nach Temperatur, Aufenthaltsdauer und Tätigkeit. Wir legen sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.
An Anlagen entstehen Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen. Dazu kommen Lärm und ein Takt, der kaum Pausen vorsieht. Wir beurteilen die Anlage am Platz und nicht am Schreibtisch.
Gefahrstoffe
Reinigungs- und Desinfektionsmittel gehören im Lebensmittelbetrieb zum Alltag. Für Haut und Atemwege sind sie trotzdem eine Belastung.
Feuchtarbeit: Häufiges Reinigen und Desinfizieren greift die Haut an. Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegeplan gehören an jeden Arbeitsplatz.
Konzentrate: Beim Ansetzen entstehen Spritzer und Dämpfe. Dosierhilfen und Schutzhandschuhe senken die Belastung deutlich.
Hygienezone: Kleiderordnung, Händewaschen und getrennte Bereiche. Die Regel muss im Takt der Schicht funktionieren.
Prüfungen
Fristen ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung, Verordnung und Herstellerangabe. Die Tabelle zeigt, was typischerweise ansteht und worauf es sich stützt.
| Bereich | Was geprüft wird | Grundlage |
|---|---|---|
| Produktionsanlagen | Schutzeinrichtungen, Verriegelungen, Not-Halt, Rüst- und Reinigungsbetrieb | BetrSichV, Herstellerangabe |
| Leitern, Tritte, Regale | Zustand, Sichtprüfung, Dokumentation der Prüfung | DGUV Information 208-016, BetrSichV |
| Elektrische Betriebsmittel | Sichtprüfung und Messung je nach Einsatzbereich und Umgebung | DGUV Vorschrift 3, BetrSichV |
| Kühl- und Tiefkühlräume | Temperatur, Notrufmöglichkeit, Türen, Beleuchtung, Fluchtweg | ArbStättV, Gefährdungsbeurteilung |
| Brandschutz | Feuerlöscher, Fluchtwege, Brandschutzordnung, Brandschutztüren | ArbStättV, Landesbauordnung Baden-Württemberg |
| Kältearbeit | Arbeitsmedizinische Vorsorge für betroffene Arbeitsplätze | ArbMedVV |
Leistungen
Alle Leistungen lassen sich einzeln buchen oder als Betreuungspaket.
Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung im Betrieb — aus einer Hand, mit festen Ansprechpartnern.
Ein Verfahren für Produktion, Lager, Kühlbereich und Verpackung, nach § 5 ArbSchG.
Wir übernehmen die Betreuung als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG.
Gefahrstoffkataster, Hautschutzplan und Ersatzstoffprüfung für Reiniger und Desinfektionsmittel.
Praxisnah im Betrieb, mindestens jährlich nach § 12 ArbSchG, mit Bezug auf Ihre Anlagen.
Auswahl, Bestellung und Begleitung Ihrer Sicherheitsbeauftragten nach DGUV Vorschrift 1.
Themen aus Kälte, Hygiene, Leitern und Anlagen — Termine über die Akademie.
HACCP
Hygienekonzept und Gefährdungsbeurteilung prüfen teils dieselben Punkte. Getrennt geführt kosten sie doppelt Zeit.
Gleiche Punkte, ein Verfahren: Reinigungsplan, Schutzkleidung und Hygieneschulung betreffen beide Bereiche. Wir führen sie in einer Dokumentation, ohne Ihre Abläufe umzubauen.
Audits: Behörden und Zertifizierungsstellen fragen nach Nachweisen. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass sie einer Prüfung vor Ort standhalten.
Schnittstelle: Ihr HACCP-Team behält die Produktsicherheit. Wir liefern den Arbeitsschutz-Teil dazu.
Schulungen: Hygieneschulung und Sicherheitsunterweisung lassen sich in einem Termin verbinden.
Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen. Wir betreuen Produktionsbetriebe, Molkereien, Bäckereien und Kühlhäuser im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg. Die Wege sind kurz, deshalb sind Begehungen und Prüfungen kurzfristig möglich.
Wir kennen den Takt in der Produktion: Schichtübergaben, Reinigungsfenster und die Anforderung, dass eine Begehung den Betrieb nicht anhält. Unsere Fachkräfte arbeiten mit Werkleitung, Qualitätssicherung und Instandhaltung zusammen.
Häufige Fragen
Beide prüfen teils dieselben Punkte, etwa Reinigungspläne, Schutzkleidung und Schulungen. Wer sie getrennt führt, macht die Arbeit doppelt. Wir verbinden beide Nachweise in einer Dokumentation.
Ja. Für Tätigkeiten in Kälte ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV vorgesehen. Aufwärm- und Umkleideräume sind nach Arbeitsstättenverordnung einzurichten. Eine feste Pausenregel gibt es nicht; sie wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Mindestens jährlich nach § 12 ArbSchG. Zusätzlich bei neuen Anlagen, neuen Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln und bei einem Wechsel der Tätigkeit.
Eine pauschale Frist gibt es nicht. Sie ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, der BetrSichV und der Herstellerangabe. Wir legen die Fristen für jede Anlage fest und dokumentieren die Prüfungen.
Wir übernehmen Leitern, Tritte, Regale, Brandschutztüren, Tore und Krane. Bei elektrischen Betriebsmitteln stimmen wir den Umfang in der Gefährdungsbeurteilung ab.
Wir sehen uns Produktion, Lager und Kühlbereich an und sagen Ihnen, welche Betreuung zu Ihrem Betrieb passt.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Leistungen Sie brauchen und welche nicht.
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