Lebensmittelindustrie

Arbeitssicherheit in der Lebensmittelproduktion: Hygiene und Schutz zusammen

Nasse Böden, Kälte, laufende Anlagen und strenge Hygieneregeln treffen auf einen engen Takt. Arbeitssicherheit Schöndienst übernimmt die Betreuung. So bleibt Ihre Produktion sicher und Ihre Dokumentation prüfbar.

Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit in Hüfingen – schnell vor Ort im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg.

Zwei Regelwerke, ein Verfahren

In der Produktion treffen zwei Vorgaben aufeinander: Lebensmittelhygiene und Arbeitsschutz. Beide lassen sich in einem Verfahren führen.

Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG für Produktion, Lager, Kühlbereich und Verpackung. Begehungen, Unterweisungen und Prüfungen kommen aus einer Hand. Alle Termine bleiben planbar. Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen – Betriebe im Schwarzwald-Baar-Kreis und in Baden-Württemberg erreichen uns schnell vor Ort.

Rutschgefahr

Rutschgefahr auf nassen und fetten Böden

Rutschunfälle gehören zu den häufigsten Unfällen in der Lebensmittelproduktion. Sie passieren dort, wo Reinigung und Produktion dicht aufeinandertreffen.

Kältearbeit

Kältearbeit im Kühlhaus: Vorsorge, Kleidung, Pausen

Arbeit in Kühl- und Tiefkühlbereichen belastet Kreislauf und Gelenke. Sie ist planbar.

Vorsorge: Für Kältearbeit ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV vorgesehen. Wir klären, welche Arbeitsplätze betroffen sind und in welchem Turnus die Vorsorge ansteht.

Kleidung: Mehrlagige Schutzkleidung, trockene Handschuhe, Fuß- und Knieschutz. Wir prüfen die Ausstattung je Kühlbereich.

Aufwärmen: Aufwärm- und Umkleideräume sind nach ArbStättV Anhang 4.1 und 4.2 einzurichten. Wir sehen sie in der Begehung an.

Pausen: Eine feste Pausenregel für Kältearbeit gibt es nicht. Sie richtet sich nach Temperatur, Aufenthaltsdauer und Tätigkeit. Wir legen sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Gefährdungsbeurteilung ansehen

Abfüllanlagen, Schneidemaschinen, Förderbänder

An Anlagen entstehen Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen. Dazu kommen Lärm und ein Takt, der kaum Pausen vorsieht. Wir beurteilen die Anlage am Platz und nicht am Schreibtisch.

Sicherheitstechnische Betreuung ansehen

Was wir an der Anlage prüfen

  • Schutzeinrichtungen: Trennende und nicht trennende Schutzeinrichtungen, Verriegelungen und Not-Halt-Systeme.
  • Restrisiken: Rüsten, Reinigen und Störungsbehebung. Genau in diesen Betriebsarten passieren die meisten Unfälle.
  • Lärm: Messung an den Arbeitsplätzen und Ableitung der Maßnahmen nach LärmVibrationsArbSchV.
  • Unterweisung: Bedienung, Rüsten und Reinigung je Anlage, mindestens jährlich nach § 12 ArbSchG.

Gefahrstoffe

Reinigung, Desinfektion, Hautschutz

Reinigungs- und Desinfektionsmittel gehören im Lebensmittelbetrieb zum Alltag. Für Haut und Atemwege sind sie trotzdem eine Belastung.

Feuchtarbeit: Häufiges Reinigen und Desinfizieren greift die Haut an. Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegeplan gehören an jeden Arbeitsplatz.

Konzentrate: Beim Ansetzen entstehen Spritzer und Dämpfe. Dosierhilfen und Schutzhandschuhe senken die Belastung deutlich.

Hygienezone: Kleiderordnung, Händewaschen und getrennte Bereiche. Die Regel muss im Takt der Schicht funktionieren.

Prüfungen

Wiederkehrende Prüfungen in der Produktion

Fristen ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung, Verordnung und Herstellerangabe. Die Tabelle zeigt, was typischerweise ansteht und worauf es sich stützt.

Bereich Was geprüft wird Grundlage
Produktionsanlagen Schutzeinrichtungen, Verriegelungen, Not-Halt, Rüst- und Reinigungsbetrieb BetrSichV, Herstellerangabe
Leitern, Tritte, Regale Zustand, Sichtprüfung, Dokumentation der Prüfung DGUV Information 208-016, BetrSichV
Elektrische Betriebsmittel Sichtprüfung und Messung je nach Einsatzbereich und Umgebung DGUV Vorschrift 3, BetrSichV
Kühl- und Tiefkühlräume Temperatur, Notrufmöglichkeit, Türen, Beleuchtung, Fluchtweg ArbStättV, Gefährdungsbeurteilung
Brandschutz Feuerlöscher, Fluchtwege, Brandschutzordnung, Brandschutztüren ArbStättV, Landesbauordnung Baden-Württemberg
Kältearbeit Arbeitsmedizinische Vorsorge für betroffene Arbeitsplätze ArbMedVV

Leistungen

Was wir für Ihre Produktion übernehmen

Alle Leistungen lassen sich einzeln buchen oder als Betreuungspaket.

Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung im Betrieb — aus einer Hand, mit festen Ansprechpartnern.

02

Sicherheitstechnische Betreuung

Wir übernehmen die Betreuung als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG.

SiFa-Betreuung ansehen
03

Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffkataster, Hautschutzplan und Ersatzstoffprüfung für Reiniger und Desinfektionsmittel.

Gefahrstoffmanagement ansehen
04

Unterweisung

Praxisnah im Betrieb, mindestens jährlich nach § 12 ArbSchG, mit Bezug auf Ihre Anlagen.

Unterweisungen ansehen
06

Schulungen

Themen aus Kälte, Hygiene, Leitern und Anlagen — Termine über die Akademie.

Termine ansehen

HACCP

HACCP und Arbeitsschutz: eine Dokumentation

Hygienekonzept und Gefährdungsbeurteilung prüfen teils dieselben Punkte. Getrennt geführt kosten sie doppelt Zeit.

Gleiche Punkte, ein Verfahren: Reinigungsplan, Schutzkleidung und Hygieneschulung betreffen beide Bereiche. Wir führen sie in einer Dokumentation, ohne Ihre Abläufe umzubauen.

Audits: Behörden und Zertifizierungsstellen fragen nach Nachweisen. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass sie einer Prüfung vor Ort standhalten.

Schnittstelle: Ihr HACCP-Team behält die Produktsicherheit. Wir liefern den Arbeitsschutz-Teil dazu.

Schulungen: Hygieneschulung und Sicherheitsunterweisung lassen sich in einem Termin verbinden.

Gefahrstoffmanagement ansehen

Ihr Partner für Arbeitsschutz in der Lebensmittelproduktion in der Region

Unser Ingenieurbüro sitzt in Hüfingen. Wir betreuen Produktionsbetriebe, Molkereien, Bäckereien und Kühlhäuser im Schwarzwald-Baar-Kreis und in ganz Baden-Württemberg. Die Wege sind kurz, deshalb sind Begehungen und Prüfungen kurzfristig möglich.

Wir kennen den Takt in der Produktion: Schichtübergaben, Reinigungsfenster und die Anforderung, dass eine Begehung den Betrieb nicht anhält. Unsere Fachkräfte arbeiten mit Werkleitung, Qualitätssicherung und Instandhaltung zusammen.

Häufige Fragen

Fragen aus der Produktion

Was hat Arbeitsschutz mit HACCP zu tun?

Beide prüfen teils dieselben Punkte, etwa Reinigungspläne, Schutzkleidung und Schulungen. Wer sie getrennt führt, macht die Arbeit doppelt. Wir verbinden beide Nachweise in einer Dokumentation.

Gilt Kältearbeit als besondere Belastung?

Ja. Für Tätigkeiten in Kälte ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV vorgesehen. Aufwärm- und Umkleideräume sind nach Arbeitsstättenverordnung einzurichten. Eine feste Pausenregel gibt es nicht; sie wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Wie oft müssen wir unterweisen?

Mindestens jährlich nach § 12 ArbSchG. Zusätzlich bei neuen Anlagen, neuen Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln und bei einem Wechsel der Tätigkeit.

Wie oft müssen Anlagen und Leitern geprüft werden?

Eine pauschale Frist gibt es nicht. Sie ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, der BetrSichV und der Herstellerangabe. Wir legen die Fristen für jede Anlage fest und dokumentieren die Prüfungen.

Übernehmen Sie auch die wiederkehrenden Prüfungen?

Wir übernehmen Leitern, Tritte, Regale, Brandschutztüren, Tore und Krane. Bei elektrischen Betriebsmitteln stimmen wir den Umfang in der Gefährdungsbeurteilung ab.

Sprechen wir über Ihre Produktion

Wir sehen uns Produktion, Lager und Kühlbereich an und sagen Ihnen, welche Betreuung zu Ihrem Betrieb passt.

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Leistungen Sie brauchen und welche nicht.