Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 ist für Unternehmen aller Größen verpflichtend. AS Schöndienst stellt Ihnen erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) zur Seite, die Sie bei der systematischen Umsetzung aller relevanten Maßnahmen unterstützen und Ihre Dokumentationspflichten professionell übernehmen.
DGUV Vorschrift 2 regelt die Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese Vorschrift verlangt eine systematische, vorausschauende und betriebsspezifische Betreuung durch qualifizierte Experten.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) übernehmen unsere Experten für Sie die erforderlichen Aufgaben. Sie unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung, der Auswahl von Schutzeinrichtungen und der Erstellung von Betriebsanweisungen. Unsere SiFa-Experten arbeiten systematisch nach den Anforderungen der Vorschrift. Sie analysieren Ihre Arbeitsplätze, bewerten vorhandene Gefahren und leiten geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit ab.
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