Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 3 sowie § 14 ist das regelmäßige Prüfen von Leitern und Tritten vorgeschrieben. In der Verordnung ist zudem aufgeführt, dass der Betrieb dafür sorgen muss, dass eine von ihm beauftragte Person (also eine sog. Befähigten Person, ein Prüfer) Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Den Grundstein um Ihre und die Sicherheit Anderer gewährleisten zu können, setzen Sie anhand unserer Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte.

Dauer
1 Tag

Teilnehmer
Personen die Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand innerhalb ihres Unternehmens prüfen sollen.

Nach abgeschlossener Ausbildung
Zertifikat

Nutzen

  • Sie erlangen grundlegende Fähig- und Fertigkeiten zur selbstständigen Prüfung von Leitern und Tritten.
  • Sie erhalten eine Ausbildung nach rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen, gemäß BetrSichV, TRBS, DIN EN 131, DGUV Information 208-016.
  • Setzen Sie ihren Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft

Investition
Bei größeren Gruppen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Jetzt Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten absolvieren.

Ergänzend zum Thema stellen wir die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) als PDF zum Download nachstehend zur Verfügung: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi694.pdf