Auffrischung für Sicherheitsbeauftragte

Sie sind bereits Sicherheitsbeauftragter (m/w/d) und haben eine schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber? Um stets die Sicherheit aller gewähren zu können, dürfen Sie eine Nachschulung Ihrer erworbenen Qualifikation nicht vergessen.

Unsere Akademie bereitet Sie praxisorientiert auf die relevanten Neuerungen für Sicherheitsbeauftragte vor. So sind Sie auch in den neuesten Themen stets auf dem aktuellen Stand und können sich aktiv in ihr Unternehmen einbringen.

 

Darüber wird Sicherheitsbeauftragten nach DGUV Information 211-021 empfohlen einen Auffrischungskurs zu absolvieren. An diesem sollte innerhalb von 3 bis 5 Jahren nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung teilgenommen werden.

 

Die folgenden Inhalte werden in der Nachschulung vertieft:

  • Auffrischung der rechtlichen Grundlagen
    · Auffrischung zum Thema Gefährdungsbeurteilung
    · Überblick über aktuelle Vorschriften und technische Regeln
    · Risikomanagement und Notfallmaßnahmen
    · Neuerungen im Bereich Arbeitsstättenverordnung / Arbeitsstättenrichtlinie
    · Neuerungen im Bereich Mutterschutzgesetz

 

Darüber hinaus ist uns Ihre Wissenserweiterung von besonderer Wichtigkeit. Hierfür werden folgende Inhalte in der Nachschulung aufgegriffen:

· Betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz
· Arbeiten im Home-Office
· Gesundheitsschutz
· Arbeitsschutzgesetz
· uvm.