Brandschutzunterweisung

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 (ehemals BGV A1), dem Arbeitsschutzgesetzt und der DGUV Information 205-023 sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter jährlich über das Verhalten im Brandfall unterweisen zu lassen. Den Grundstein um Ihre und die Sicherheit Anderer gewährleisten zu können, setzen Sie anhand unserer Brandschutzunterweisung.

Dauer
Individuell je nach Mitarbeiteranzahl und Tätigkeitsfeld

Teilnehmer
Bei Betrieben unter 20 Mitarbeitern muss mindestens eine Person, bei Unternehmen über 20 Beschäftigten müssen mindestens fünf Prozent der Mitarbeiter an einer solchen Brandschutzunterweisung bzw. einer Feuerlöschübung teilnehmen. So kann gewährleistet werden, dass ausreichend Mitarbeiter im Brandfall die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen bedienen können.

Nutzen

  • Sie erlangen grundlegende Fähig- und Fertigkeiten für einen sicheren Betrieb, durch unser Feuerlöschtraining für Ihre Beschäftigten, wobei theoretisches als auch praktisches Wissen vermittelt wird.
  • Themen wie Brandentstehung, Brandklassen, verschiedene Löschmittel, das Verhalten im Brandfall und verschiedene Arten von Feuerlöschern wird ausführlich geschult.
  • Sie erhalten eine Ausbildung nach rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen, gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 (ehemals BGV A1), dem Arbeitsschutzgesetzt und der DGUV Information 205-023.
  • Setzen Sie ihren Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft

Investition
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot und informieren Sie vorab gratis über Sicherheitsunterweisungen, Arbeitsschutzunterweisung und Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Sie erreich uns telefonisch unter 0771 92031740.