Nicht ganz SICHER…
ob Sie alle Mängel erkennen?

Wir haben die Lösung. Mit SICHERHEIT.

Seit über 10 Jahren unsere Kern-Kompetenz:
✔ Arbeitssicherheit
✔ Brandschutz

Ein Aufgabengebiet, dass durch Gesetzesvorgaben und Verordnungen der Berufsgenossenschaften getrieben wird und Sie als Unternehmer zum Handeln drängt. Auf der anderen Seite steht das immer größer werdende Anliegen die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter zu schützen.
Egal welches Motiv Sie hier her führt – Wir unterstützen Sie dabei!

Als Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit profitieren Sie bei uns von top ausgebildeten Experten, die sich tagtäglich mit dem Aufgabengebiet beschäftigen. So ist es uns möglich mit Ihnen gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die den aktuellen Gesetzesvorgaben entsprechen, Ihr Unternehmen effizienter machen und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit haben Sie einen Profi als Partner, der sich komplett um die sicherheitstechnische Betreuung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter kümmert. Auf Wunsch bildet er Ihre Mitarbeiter aus, die dann in der Lage sind Teilbereiche der Arbeitssicherheit zu übernehmen.

Lassen Sie uns gemeinsam sprechen und herausfinden, wie die Beste Lösung für Sie aussieht.
Ich freue mich über ein unverbindliches Kennenlernen.

Profitieren Sie von unserem Rundum-Service:

Eine Stunde = 60 Minuten

 

Persönlicher Ansprechpartner

Schulungen für Ihre Mitarbeiter

Kostenlose Erstberatung

Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung

Jetzt noch sichergehen, dass Sie alle Mängel erkannt haben.

Leiter:

Steht auf dem Kopf und trägt kein Prüfsiegel gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

Mindestens einmal pro Jahr müssen Leitern und Tritte von befähigten Personen auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.


Stapler:

Die Beförderung von Personen mit einem Stapler darf nur im Personenkorb erfolgen. Der Fahrer des Staplers darf dabei den Fahrersitz nicht verlassen.

Einmal pro Jahr müssen Arbeitskörbe eine UVV Prüfung durchlaufen. Um einen Stapler zu bedienen bedarf es einer Ausbildung zum Bediener von Flurförderzeugen.


Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Personen sind nicht oder nicht richtig gesichert. Helme, Handschuhe und Sicherheitsschuhe werden nicht getragen.

Mitarbeiter müssen die Regeln der PSAgA kennen und regelmäßig unterwiesen werden. Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach dem TOP-Prinzip ist die Grundlage dafür.

Die aufgeführten Mängel sind nur ein Auszug dessen, was wir Ihnen in unserem Dienstleistungs-Portfolio als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit anbieten können. Wir übernehmen dabei sowohl die Durchführung und Dokumentation als auch die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter.

Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch herausfinden, wie wir Sie unterstützen können:

Blauer Balken

Schöndienst – Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit