Durch die Änderungsverordnung vom 10. März 2021 werden Unternehmen dazu verpflichtet ein betriebliches Hygienekonzept auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die erarbeiteten Unterlagen müssen bei einem Besuch der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vorgewiesen werden.
Das Hygienekonzept muss in der Arbeitsstätte frei zugänglich sein. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten bzgl. der festgelegten Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Auf Grundlage der Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2 des BMAS und der Corona-Verordnung erstellen wir für Sie ein Infektionsschutzkonzept. Wir führen hierzu gemeinsam mit Ihnen eine Begehung Ihres Unternehmens durch und legen die umzusetzenden Maßnahmen fest. Nach der Umsetzung der Maßnahmen erhalten Sie ein Infektionsschutzkonzept, in dem die durchgeführten Maßnahmen festgehalten sind.