Da in vielen Lebensbereichen die Möglichkeiten für weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind, sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten unverzichtbar. Während Sie sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern, übernehmen wir für Sie die Umsetzung der SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung.